Steuer aktuell Betriebsausgaben 2015 steueroptimal einsetzen

Ermitteln Sie den Gewinn Ihres Handwerksbetriebs nach der Einnahmen-Überschussrechnung, ist es wichtig zu wissen, wann Betriebsausgaben noch dem Jahr 2015 zugeordnet werden können und wann erst dem Jahr 2016. Dazu ist es wichtig, wann Betriebsausgaben bei der Einnahmen-Überschussrechnung abfließen.

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Das Herzstück der Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ist das strenge Zu- und Abflussprinzips. Nach diesem Prinzip gilt für die Ermittlung des Gewinns Folgendes:

  • In die Gewinnermittlung eines Jahres gehören nur die in diesem Jahr nach § 11 Abs. 1 EStG tatsächlich zugeflossenen Betriebseinnahmen.
  • Abziehbar sind in einem Jahr nur die in diesem Jahr tatsächlich abgeflossenen Betriebsausgaben.

Je nach Zahlungsart gelten folgende Zu- und Abfluss-Zeitpunkte, die bereits im Vorfeld der Gewinnermittlung erhebliches Steuer-Gestaltungspotential bilden.

Zahlungsart Zeitpunkt des Zuflusses Zeitpunkt des Abflusses
Barzahlung Erhalt des Geldes Hingabe des Geldes
Überweisung Gutschrift auf dem Bankkonto Eingang der Überweisungsträgers bei der Bank
Lastschrift Gutschrift auf Bankkonto Abbuchung vom Bankkonto
Scheck Entgegennahme des gedeckten Schecks Übergabe des Schecks
Kreditkarte Zahlung durch Kreditkarteninstitut Unterschrift auf Zahlungsbeleg bzw. Eingabe PIN
EC-Karte Gutschrift auf dem Konto Unterschrift auf Zahlungsbelege bzw. Eingabe PIN
Aufrechnung Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.