Kleinunternehmer genießen einige steuerliche Vorteile, weil sie beispielsweise keine Umsatzsteuervoranmeldung abegeben müssen. Doch es gibt auch einige Nachteile.
Wer die Voraussetzungen erfüllt und sich beim Finanzamt als Kleinunternehmer registrieren lässt, genießt steuerliche, finanzielle und zeitliche Vorteile, muss aber auch ein paar Nachteile in Kauf nehmen.
Vorteile: Existenzgründer, die sich dafür entscheiden, sich beim Finanzamt als Kleinunternehmer einstufen zu lassen, genießen insbesondere folgende Vorteile:
- Sie sind bürokratisch entlastet, weil sie keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen müssen und weil durch den fehlenden Vorsteuerabzug die Eingangsrechnungen nicht auf die notwendigen Rechnungsinhalte überprüft werden müssen.
- Handelt es sich bei den Kunden des Kleinunternehmers hauptsächlich um private Kunden oder um Unternehmer, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, werden diese Kunden bei Kleinunternehmern nicht mit Umsatzsteuer belastet. Das ist häufig der Grund, warum Kleinunternehmer bevorzugt von solchen Kunden den Zuschlag für einen Auftrag erhalten.
Zukunft im Auge behalten
Nachteile: Nachteilig wirkt sich die Kleinunternehmereigenschaft für Existenzgründer aus, wenn in der Anlaufphase, also in den ersten zwei bis drei Jahren nach Betriebseröffnung hohe Investitionen erfolgen. Eine Vorsteuererstattung ist bei der Kleinunternehmereigenschaft wie bereits ausgeführt, nicht zulässig.
| Kleinunternehmer | Unternehmer ohne Kleinunternehmerregelung | |
| Ausweis der Umsatzsteuer in Ausgangsrechnungen | nein | Ja |
| Vorsteuererstattung aus Eingangsrechnungen | nein | Ja |
Tipp: Existenzgründer sollten die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gegeneinander abwägen. Hilfreich ist dabei auch ein Blick in die nahe Zukunft, am besten von der Gründung bis zum Ende des dritten Jahres nach Gründung. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.
