Für die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen stehen aktualisierte Taxonomien zur Verfügung. Diese gelten für Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.

Die Taxonomien umfassen Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien. Sie sind amtlich vorgeschriebene Datensätze nach § 5b Einkommensteuergesetz (EStG) und können unter esteuer.de abgerufen werden. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass zur außerbilanziellen Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Absatz 2 EStG im Berichtsteil "Steuerliche Gewinnermittlung" neue Positionen aufgenommen wurden.
Sollten Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 3 und 4 EStG rückgängig gemacht werden, muss für das rückabzuwickelnde Wirtschaftsjahr ein neuer E-Bilanz-Datensatz übermittelt werden. Dann natürlich ohne den betreffenden Investitionsabzugsbetrag. dan
Alle weiteren Informationen sowie die aktualisierten Taxonomien (Version 5.4) unter esteuer.de .