Steuer aktuell Beim Fahrtenbuch kennen Finanzämter keine Gnade

In vielen Urteilen wurden Fahrtenbücher von Unternehmern und Arbeitnehmern steuerlich nicht anerkannt. Eigentlich sollte daher klar sein, wie ein Fahrtenbuch geführt werden muss. Doch ein neues Gerichtsverfahren zeigt, dass es noch kurioser geht als bisher.

Die Papierform ist immer noch das sicherste Fahrtenbuch. - © Gina Sanders/Fotolia.com

Immernoch gibt es vor deutschen Gerichten viele Verfahren wegen steuerlich nicht anerkannten Fahrtenbüchern. Ein besonders kurioser Fall ist dieser:

Ein Unternehmer sprach während seiner betrieblichen Fahrten auf ein Diktiergerät, erwähnte Staus oder Baustellen, sprach am Anfang und am Ende der Fahrten die Kilometerstände, den Grund für die Fahrt und das Datum auf Band. Damit an der Glaubwürdigkeit seiner Aufnahmen nicht gezweifelt werden kann, ließ er das Radio während seiner Aufnahmen mitlaufen.

Finanzamt erkennt Aufzeichnungen nicht als Fahrtenbuch an

Man könnte anhand der Berichtserstattung im Radio so nachvollziehen, dass seine Datumsangabe stimmt. Die Aussagen auf dem Diktiergerät wurden zweimal in der Woche von seiner Sekretärin in eine Excel-Datei übertragen. Die ausgedruckten Excel-Dateien wurden am Jahresende ausgedruckt und gebunden. Die Bänder mit den Aufnahmen wurden aufbewahrt.

Wie nicht anders zu erwarten, kippte das Finanzamt diese Art von Fahrtenbuch und bekam Rückendeckung vom Finanzgericht Köln (Urteil v. 18.6.2015, Az. 10 K 33/15). Da sowohl die Tonbandaufnahmen als auch die Excel-Tabelle jederzeit änderbar sind, ohne dass das nachvollziehbar ist, sind die Aufzeichnungen steuerlich nicht als Fahrtenbuch anzuerkennen.

Papierfahrtenbuch ist sicherster Nachweis

Es ist für das Finanzamt auch nicht in einem vertretbaren Aufwand nachvollziehbar, ob die Bänder eins zu eins in die Excel-Tabellen übertragen wurden. Zwar landete der Fall jetzt beim Bundesfinanzhof zur Revision. Die Chancen auf Erfolg sind allerdings verschwindend gering.

Tipp: Das Papierfahrtenbuch ist immer noch der sicherste Nachweis. Wer seinen betrieblichen Pkw kaum privat fährt, sollte kein Risiko eingehen und immer wieder neue Wege für Fahrtenbuchaufzeichnungen suchen. Beim Fahrtenbuch macht es also Sinn, trotz der technisch rasanten Fortschritts auf das gute alte Papier zu setzen. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.