Einkommensteuer des Finanzamts Falscher Steuerbescheid: Einspruch lohnt sich

Auch dem Finanzamt passieren Fehler. Allerdings fallen diese nicht immer zugunsten der Steuerzahler aus. Wer Zweifel hat, ob sein Steuerbescheid richtig ist, kann Einspruch einlegen.

Einspruch gegen einen falschen Steuerbescheid einzulegen lohnt sich häufig. - © Gina Sanders/Fotolia.com

Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid lohnt sich häufig. Allein 2014 wurden laut einer Statistik des Bundesfinanzministeriums von den rund 4,2 Millionen bearbeiteten Einsprüchen gegen Steuerbescheide, die Mehrzahl der Fälle zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden. In knapp 68 Prozent bekam der Steuerzahler Recht.

"Die Zahlen zeigen, wie wichtig es ist, Steuerbescheide genau zu prüfen", sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Weicht der Bescheid zum Nachteil des Betroffenen von der Steuererklärung ab und gibt es dafür keine nachvollziehbare Begründung, ist das Grund genug für einen Einspruch.

Abweichungen können vielfältige Ursachen haben

Gründe warum es zu nicht berücksichtigten Aufwendungen oder Freibeträgen im Steuerbescheid kommt, gibt es viele. Beispielsweise kommen Abweichungen durch die elektronischen Datenübermittlungen der Arbeitgeber, Krankenkassen, Rentenstellen, Versicherungen und Sozialleistungsträger zustande.

Finanzämter überschreiben häufig ohne Nachfrage die Daten in der Steuererklärung durch die gemeldeten Beträge. Das kann auch dazu führen, dass Beträge fehlen oder doppelt berücksichtigt werden.

Einspruch kostet nichts

Der Einspruch ist kostenlos und in der Regel einfach zu handhaben. Er muss innerhalb eines Monats schriftlich beim Finanzamt eingegangen sein. Diese Monatsfrist beginnt drei Tage nach dem Postdatum des Steuerbescheides. Schriftlich bedeutet per Brief oder Fax. Es gilt auch eine vom Finanzamt zu Protokoll genommene mündliche Erklärung.

Die Wirksamkeit von E-Mail-Einsprüchen gegen den Steuerbescheid ist umstritten, sie sollte auch aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Mit dem Einspruch können Bürger außerdem vergessene Anträge und Aufwendungen nachträglich geltend machen. Dadurch lassen sich eigene Fehler und Versäumnisse bei der Steuererklärung korrigieren. dpa/dhz