BGH-Entscheidung Online-Buchung: Airlines müssen Endpreis sofort anzeigen

Wer im Internet einen Flug bucht, für den müssen die Endpreise sofort und nicht erst am Ende der Bestellung sichtbar sein. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Verbraucherschützer hatten Air Berlin verklagt.

Künftig müssen die Endpreise bei Buchungen von Flugtickets im Internet sofort sichtbar sein. Das hat der BGH entschieden. - © Foto: Eisenhans/Fotolia

Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren anzeigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Demnach müssen die Endpreise sofort und bei allen Flügen zu sehen sein, damit der Verbraucher eine "informationsgeleitete Entscheidung" treffen kann.

Richter geben Klage gegen Air Berlin statt

Die Richter gaben damit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht, die Air Berlin wegen seiner Online-Buchungsanzeigen in der Vergangenheit verklagt hatte. (Az.: I ZR 29/12).

Damals waren die Endpreise der Airline nicht sofort sichtbar. Die Karlsruher Richter hatten den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt. Die Luxemburger Kollegen erklärten im Januar daraufhin die Praxis von Air Berlin für nicht rechtens.

Verstoß gegen deutsches Wettbewerbsrecht

Der BGH musste das Urteil nun in deutsches Recht umsetzen und entschied: Die Anzeigepraxis der Airline in den Jahren 2008 und 2009 habe gegen EU-Recht und damit auch gegen deutsches Wettbewerbsrecht verstoßen.

Für die Kunden ändert sich durch das Urteil jedoch kaum etwas: "Das Ergebnis dieser Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Verbraucher", sagt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Wer sich auf der Webseite einer Airline oder auch eines Reiseportals durch den Buchungsprozess klickt und feststellt, dass das Ticket am Schluss doch teurer wird, kann nur zwei Dinge tun: den Kauf entnervt abbrechen oder das teurere Ticket eben doch kaufen.

Beweise per Screenshot sichern

Es gibt allerdings die Möglichkeit, per Screenshots Beweise für die Preisaufschläge zu sammeln und beispielsweise an eine Verbraucherzentrale weiterzugegeben. Die kann das Unternehmen dann abmahnen.

Für die aktuelle Buchung bringt dies jedoch nichts. Denn vor dem endgültigen Kauf gibt es meist eine Übersicht über die Flugdaten und den Preis, die der Kunde noch einmal per Mausklick bestätigen muss. "Damit ist der Anbieter vertragsrechtlich fein raus", sagt Degott.

Ticket-Buchung inzwischen angepasst

Allerdings haben die Airlines die Darstellung ihrer Preise für die Ticket-Buchung im Internet nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands inzwischen geändert. dpa/dhz