Rückwirkende Verlustfeststellung für 2008 bis 2010 Steuervorteile für ehemalige Studenten

Haben Sie in den Jahren 2008 bis 2010 im Rahmen eines Zweitstudiums studiert und für diese Jahre keine Steuererklärung eingereicht, können Sie dem Finanzamt die Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrem Studium nachträglich präsentieren.

Erkennt das Finanzamt die Verluste für das Studium an, ändert es den Steuerbescheid des Jahres, in dem erstmals steuerpflichtige Einnahmen erzielt wurden. - © Foto: kasto/Fotolia

Das Finanzamt verrechnet die " Verluste" dann steuersparend in dem Jahr, in dem Sie erstmals steuerpflichtige Einkünfte erzielt haben. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt (BFH, Az.: IX R 22/14).

Beispiel: Sie haben in den Jahren 2008 bis 2010 nach Ihrer Lehre Maschinenbau studiert (= Zweitstudium). Da Sie keine Einnahmen erzielten, reichten Sie für diese Jahre keine Steuererklärung beim Finanzamt ein. Die Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrem Studium betrugen in den Jahren 2008 bis 2010 insgesamt 12.000 Euro.

Folge: Sie können für 2008 bis 2010 wegen Festsetzungsverjährung zwar keine Steuererklärung mehr einreichen. Sie können jedoch eine rückwirkende Verlustfeststellung beantragen. Erkennt das Finanzamt die Verluste in Höhe von 12.000 Euro an, ändert es den Steuerbescheid des Jahres, in dem Sie erstmals steuerpflichtige Einnahmen erzielten. Durch die Verlustverrechnung in diesem Jahr winken Steuererstattungen. bek