Betriebsausgabenabzug Arbeitszimmer: Diese Kosten sind absetzbar

Nutzen Sie ein häusliches Arbeitszimmer, können Sie es unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich anrechnen lassen. Doch erst einmal müssen Sie die genauen Kosten ermitteln, die als Betriebsausgaben gelten. So rechnen Sie.

Bernhard Köstler

Büro zuhause: Viele Kosten des häuslichen Arbeitszimmers können Sie steuerlich geltend machen. - © Rido/Fotolia.com

Bei der Ermittlung der als Betriebsausgabe abziehbaren Kosten für das häusliche Arbeitszimmer sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Schritt 1: Ermitteln Sie alle als Betriebsausgabe abziehbaren Arbeitszimmerausgaben.
  • Schritt 2: Gliedern Sie die Kosten aus den Gesamtkosten aus, die direkt auf das Arbeitszimmer entfallen und deshalb in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar sind.
  • Schritt 3: Die restlichen Kosten sind im Verhältnis zu den anderen Räumen Ihrer Wohnung aufzuteilen. Dadurch ergeben sich auch die anteiligen Arbeitszimmerkosten.

Schritt 1: Ermittlung der Kosten im Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer

Die folgenden Kosten fallen typischerweise im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer an:

  • Aufwendungen die Unterhaltung des Arbeitszimmers: Kosten für Heizung, Strom, Wasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, etc.; Mieter können diese Kosten ihrer Mietnebenkostenabrechnung entnehmen.
  • Miete: Mietkosten, sowie Aufwendungen für Mieterverein und Mietnebenkosten
  • Sonstige Kosten: Alle Kosten die direkt oder anteilig dem Arbeitszimmer zuzurechnen sind.
  • Ausstattung des Arbeitszimmers: Teppich, Tapete, Lampe
  • Abschreibung: Befindet sich das Arbeitszimmer in Ihrem Eigenheim, können Sie eine fiktive Abschreibung geltend machen. Bei Fertigstellung einer Wohnung beträgt die Abschreibung 2,5 Prozent des Gebäudekaufpreises.
  • Instandhaltungskosten: Renovierungs- und Reparaturleistungen
  • Schuldzinsen: Fremdfinanzierungskosten für Eigenheim, ohne Tilgungsanteil
  • Kosten für Reinigung: Verbrauchsmaterialien wie Staubsauberbeutel, Haushaltsreiniger, Wischtücher, Politur; Kosten für Reinigungskraft
  • Versicherungen: Beiträge zur Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung

Schritt 2: Ermittlung der direkt dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Kosten

Haben Sie alle direkt und indirekt auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten für das häusliche Arbeitszimmer ermittelt, sollten Sie nun die Kosten ausgliedern, die direkt und nur für das häusliche Arbeitszimmer angefallen sind. Diese Kosten sind direkt den Betriebsausgaben zuzurechnen.

Ermittlungsschema für die Praxis

Kosten direkt oder indirekt dem Arbeitszimmer zuzurechnen Begründung bei direkter Zuordnung
Farbe für Malerarbeiten direkte Zuordnung Malerarbeiten wurden nur im Arbeitszimmer vorgenommen; in keinen anderen Räumen
Miete indirekte Kosten (Aufteilung der Jahresmiete anhand der Gesamtwohnfläche)  
Reparaturkosten direkte Zuordnung Wasserschaden in Arbeitszimmer durch defekten Heizkörper
……….. ……….. ………..

Die direkt dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Kosten können Sie den Betriebsausgaben zuordnen. Welche weiteren Kosten vom Restbetrag auf das häusliche Arbeitszimmer entfallen, ermitteln Sie in Schritt 3.

Berufliche Einrichtungsgegenstände gehören nicht zum Arbeitszimmer

Berufliche Einrichtungsgegenstände wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regal oder Schreibtischlampe gehören nicht zur Ausstattung des häuslichen Arbeitszimmers, sondern sind betriebliche Arbeitsmittel. Die Kosten für diese Gegenstände sind zusätzlich zu den Arbeitszimmerkosten steuerlich absetzbar. Hier gelten folgende Abschreibungsregeln:

  • Kosten bis netto 410 Euro: Betragen die Kosten je Einrichtungsgegenstand maximal netto 410 Euro, dürfen die Kosten in voller Höhe im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe verbucht werden (sog. geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG).
  • Sammelposten: Alternativ zur 410-Euro-Sofortabschreibung können Sie bei Kosten bis netto 1.000 Euro auch die Sammelpostenmethode anwenden. Die Möbel dürfen in diesem Fall auf 5 Jahre verteilt abgeschrieben werden.
  • Kosten mehr als 410 Euro: Kosten für Möbel, die keine GWG sind, müssen auf eine Nutzungsdauer von 13 Jahren abgeschrieben werden.
Praxis-Tipp: Erkennt das Finanzamt aus welchen Gründen auch immer die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht als Betriebsausgaben an, dürfen Sie die Kosten für die Einrichtungsgenständen dennoch gewinnmindernd geltend machen.

Berufliche Ausstattungsgegenstände gehören zum Arbeitszimmer

Gegenstände, die zwar zum Raum gehören, nicht aber zwingend als Arbeitsmittel eingestuft werden, gehören zu den Arbeitszimmerkosten. Gemeint sind Lampe, Vorhang, Gardine und Teppich. Ist der Betriebsausgabenabzug für Arbeitszimmerkosten auf 1.250 Euro im Jahr begrenzt, sind damit auch die Kosten für Ausstattungsgegenstände nur beschränkt abziehbar.

Schritt 3: Ermittlung der anteiligen Arbeitszimmerkosten

Die indirekt auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Arbeitszimmerkosten ermitteln Sie nach folgendem Ermittlungsschema:

Ermittlungsschema zu den indirekten Arbeitszimmerkosten

Die Gesamtwohnfläche beträgt: ……………… Quadratmeter Die Arbeitszimmerfläche beträgt: ……………… Quadratmeter
Arbeitszimmeranteil: Arbeitszimmer … ……….. qm : Gesamtwohnfläche ………………. qm x 100

Beispiel: Die auf die Wohnung inklusive Arbeitszimmer entfallenden Kosten ( Miete, Nebenkosten, Versicherungen) betragen 14.000 Euro pro Jahr. Das Arbeitszimmer hat eine Größe von 16 qm, die Gesamtwohnfläche beträgt 100 qm.

Ermittlungsschema zu den indirekten Arbeitszimmerkosten

Die Gesamtwohnfläche beträgt: 100 Quadratmeter Die Arbeitszimmerfläche beträgt: 16 Quadratmeter
Arbeitszimmeranteil: Arbeitszimmer 16 qm : Gesamtwohnfläche 100 qm x 100 = 10,67%
Gesamte indirekte Kosten 14.000 Euro x 10,67% = 1.494 Euro. Von den indirekten Gesamtkosten entfallen also anteilig 1.494 Euro auf das häusliche Arbeitszimmer.

Schritt 4: Ermittlung der gesamten Kosten im Zusammenhang mit dem häuslichen Arbeitszimmer

Haben Sie die Schritte 1 bis 3 erledigt, können Sie die als Betriebsausgaben abziehbaren Arbeitszimmerkosten endgültig ermitteln.

  Direkt dem Arbeitszimmer zuzurechnende Kosten aus Schritt 2 ohne Kosten für Arbeitsmittel ………. Euro
+ Indirekte Kosten, die anteilig auf das häusliche Arbeitszimmer entfallen (Ergebnis aus Schritt 3) ………. Euro
= Gesamte Arbeitszimmerkosten (abziehbar in voller Höhe, wenn Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ist; 1.250 Euro, wenn Sie keinen anderen Arbeitsplatz haben und die qualifiziert hochwertigeren Arbeiten außerhalb des Arbeitszimmers erbracht werden). ………. Euro
+ Kosten/Abschreibung für berufliche Arbeitsmittel, die sich im Arbeitszimmer befinden ………. Euro
= Als Betriebsausgaben abziehbare Kosten im Zusammenhang mit dem häuslichen Arbeitszimmer ………. Euro