Betreiben Sie Ihren Handwerksbetrieb in der Rechtsform einer GmbH, steht Ihre Gehaltszahlungen sowie Ihre Tantiemenvereinbarung stets im Fokus des Finanzamts. Denn sind Ihre Bezüge als Gesellschafter-Geschäftsführer zu hoch, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Das kann auch passieren, wenn die Tantiemenvereinbarung zu "schwammig" formuliert ist.
In einem Urteilsfall hatte der Betriebsprüfer des Finanzamts eigentlich keine Bedenken zur Höhe des GmbH-Geschäftsführer-Gehalts und zur Höhe der Tantieme. Doch folgender Passus in der Tantiemenvereinbarung führte hinsichtlich der Tantiemenzahlung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung :
" Bei einer nachträglichen Änderung des Steuerbilanzgewinns ist die Höhe der Tantieme anzupassen, sofern die Gesellschafterversammlung dies so beschließt."
Diese Formulierung führt bei beherrschenden GmbH-Gesellschaftern (Beteiligung am Stammkapital zu mehr als 50 Prozent) zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, weil die Tantiemenvereinbarung nicht von vorneherein klar und eindeutig vereinbart ist.
Es steht also völlig im Belieben des Gesellschafters, ob er die Tantieme bei einer nachträglichen Änderung des Steuerbilanzgewinns auch Änderungen an der Höhe der Tantieme vornimmt. Und das ist schädlich (FG Niedersachsen, Urteil v. 28.4.2014, Az. 16 K 128/12).
Verdeckte Gewinnausschüttung verhindern
Um eine verdeckte Gewinnausschüttung für die Tantiemenzahlung zu verhindern, sollten Sie als beherrschender GmbH-Gesellschafter zur Tantiemenzahlung eine klipp und klare Formulierung verwenden. Entweder, dass bei einer Änderung des Steuerbilanzgewinns auch die Tantieme angepasst werden muss oder eben nicht.
Tipp: Eine verdeckte Gewinnausschüttung führt unter dem Strich stets zu einer steuerlichen Mehrbelastung . Stellt das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung fest, erhöht sich das zu versteuernde Einkommen der GmbH um die Tantiemenzahlung. Der GmbH-Gesellschafter muss zudem in Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung Kapitalerträge versteuern. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
