Steuer aktuell: Verspätungszuschläge drohen Steuerdaten besser nicht per Brief verschicken

Wer einen Internet-Zugang hat, muss als Unternehmer zwingend seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie alle anderen Steuererklärungen elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Die Papierform ist nur in Härtefällen mit extra Erlaubnis des Finanzamts denkbar, etwa wenn ein Unternehmer keinen PC besitzt oder keinen Interzugang hat. Ohne die Erlaubnis durch das Finanzamt drohen bei Papier-Voranmeldungen und Papier-Steuererklärungen Verspätungszuschläge.

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    Wer als Unternehmer seine Steuerdaten nicht elektronisch ans Finanzamt übermittelt, muss dafür gute Gründe haben.
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    Leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Gebühren für den Kindergartenplatz eines Kindes des Mitarbeiters oder übernimmt er die Kosten komplett, kann diese übernommene Zahlung nach § 3 Nr. 33 EStG komplett steuerfrei sein

In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Nürnberg reichte eine Unternehmerin ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen zunächst in elektronischer Form beim Finanzamt ein. Irgendwann gingen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen jedoch wieder in altbewährter Papierform ein.

Als Begründung gab Sie an, dass das Finanzamt die Wahrung des Steuergeheimnisses bei elektronischer Übermittlung von Steuerdaten nicht garantieren kann. Bestes Beispiel dafür ist die NSA-Affäre.

Alles gute Zureden half nichts. Die Unternehmerin verweigerte in der Folgezeit vehement die Übermittlung elektronischer Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Als es dem Finanzamt zu bunt wurde und es Verspätungszuschläge festsetzte, klagte die Unternehmerin und verlor vor Gericht (FG Nürnberg, Urteil v. 5.8.2014, Az. 2 V 676/14).

Unternehmer sind zur elektronischen Übermittlung verpflichtet

Mit anderen Worten ausgedrückt: Haben Sie einen PC und einen Interzugang, können Sie sich der Verpflichtung eines Unternehmers, die Steuererklärung elektronisch ans Finanzamt übermitteln zu müssen, nicht entziehen. Andernfalls drohen Sanktionen wie Verspätungszuschläge.

Tipp: Falls Ihr Computer einmal ausfallen sollte und Sie kurz vor knapp noch eine Umsatzsteuer-Voranmeldung zum 10. des Folgemonats ans Finanzamt übermitteln möchten, sollten Sie ausnahmsweise auf eine Papier-Umsatzsteuer-Voranmeldung setzen und diese faxen. Fügen Sie diesem Fax eine Anlage bei und begründen Sie die fehlende elektronische Übermittlung mit dem Computer-Crash . In diesem Fall sind keine Verspätungszuschläge zu erwarten, wenn Sie nach der Reparatur des PCs die elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung erneut übermitteln. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .