Streit um Baugenehmigung Versiegelte Werkstatt: Kfz-Meister vor dem Aus

Wer eine Kfz-Werkstatt betreibt, braucht mehr als eine behördliche Anmeldung und einen Meisterbrief. Jahrelang dachte Handwerksmeister Rolf Naßhan, dass er für seinen Betrieb eine ordentliche Baugenehmigung hat. Die Stadtverwaltung unterstellt ihm nun das Gegenteil und hat den Betrieb geschlossen. Der Kfz-Meister zieht vor Gericht.

Jana Tashina Wörrle

Als Mitarbeiter der Stadt Schwetzingen die Werkstatt versiegeln, ist Rolf Naßhan mit seiner Kamera dabei. Seit diesem Tag darf er seine Werkstatt nicht mehr betreten. - © Foto: Rolf Naßhan

Seit 1964 befindet sich in der Lindenstraße im baden-württembergischen Schwetzingen eine Autowerkstatt. 1979 hat Kfz-Meister Rolf Naßhan die Räumlichkeiten übernommen, doch heute klebt an der Tür eine Versiegelung. Die Stadt Schwetzingen hat die Werkstatt im vergangenen Jahr stillgelegt, weil angeblich keine Baugenehmigung und damit keine Erlaubnis für das Betreiben der Werkstatt vorliegt.

Nun wartet der 62-Jährige sehnsüchtig darauf, dass endlich der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe beginnt oder dass sich die Stadt Schwetzingen bei ihm meldet und die Sache aufklärt. Naßhan kann nicht mehr arbeiten. "Im Geldbeutel habe ich noch 150 Euro und mehr nicht", erzählt er und weist darauf hin, dass er zwar bereits Hart-IV beantragt hat. Da er für die genaue Berechnung jedoch noch Unterlagen nachreichen muss und sich diese in der versiegelten Werkstatt befinden, weiß er nicht wie es nun weitergeht.

Der 62-jährige Kfz-Meister Rolf Naßhan war schon immer ein Autofan und ist einst Rennen gefahren. - © Foto: Rolf Naßhan

Eigentlich wollte der Solo-Selbstständige in diesem Jahr einen Mitarbeiter einstellen. In zwei oder drei Jahren wollte er in Rente gehen. Doch diese Pläne sind nun auf Eis gelegt. Seine Werkstatt ist und bleibt versiegelt.

Neuer Nachbar beschwert sich bei Behörden

Angefangen hat alles mit einer Beschwerde eines neuen Nachbarn, der frisch in die Gegend rund um die Kfz-Werkstatt gezogen ist. Er beklagte sich bei der Stadt wegen Lärm- und Geruchsbelästigungen durch den Kfz-Betrieb. Seitdem reiht sich ein Streit mit den städtischen Behörden an den anderen. In all den Jahren zuvor hatte es nie Probleme mit den Nachbarn gegeben.

Im Gegenteil: Die Einwohner von Schwetzingen haben sogar eine Unterschriftensammlung gegen die Versiegelung der Werkstatt organisiert und der Stadt vorgelegt – eine Reaktion gab es bislang nicht. Auch nicht, als das Fernsehen über den Fall berichtete und viele Nachbarn sich öffentlich hinter Rolf Naßhan stellten.

Dieser wird nun mit seinem Anwalt Heinz Schlesinger gegen die Unterlassungsverfügung klagen, die die Stadt Schwetzingen gegen den Kfz-Betrieb verhängt hat. "Seit vielen Jahren arbeitet Rolf Naßhan in dieser Werkstatt und erst jetzt kommt die Stadt auf die Idee, die Baugenehmigung der Werkstatt zu prüfen", sagt Heinz Schlesinger, der gute Erfolgschancen für die Klage sieht. Anlass zur Hoffnung gibt ihm die gerade genehmigte Prozesskostenhilfe des Gerichts für Kfz-Meister Naßhan.

Kann eine Baugenehmigung verfallen?

Im Prozess wird es grundlegend darum gehen, ob Rolf Naßhan seine Werkstatt nach geltendem Baurecht betreiben durfte – und das obwohl der ausgebildete Kfz-Meister die Werkstatt ordentlich angemeldet hat. Übernommen hat er sie 1979 auch von einem Kfz-Meister, der hier einen Betrieb geführt hat. Die Baugenehmigung stammt deshalb schon aus dem Jahr 1964.

Das Büro in der Werkstatt musste Naßhan wieder auflösen. - © Foto: Rolf Naßhan

Zwischen 1979 und 1985 hat Naßhan seinen Betrieb aufgebaut, dann jedoch bis 1990 in eine zweite Werkstatt verlegt. Mit dieser hatte er allerdings keinen Erfolg. 1990 kehrte Naßhan in seine Werkstatt in der Lindenstraße zurück und nahm die Arbeit hier wieder auf.

Erst hat die Stadt nach Angaben von Anwalt Schlesinger behauptet, dass nie eine Genehmigung vorgelegen habe und schließlich, dass die Werkstatt 30 Jahre nicht offiziell genutzt wurde. Zudem gab es Streit über Baumaßnahmen, die Naßhan zwischenzeitlich durchführen ließ wie neue Fenster und die Abtrennung eines kleinen Büroraums mit Trockenbauwänden. Der Kfz-Meister hat allerdings alles wieder zurückgebaut, als die Stadt sich beschwerte. "Die haben mich im Ernst gefragt, warum ein Automechaniker denn ein Büro braucht", erzählt der 62-Jährige Kleinunternehmer.

Naßhan kann zwar anhand seines Mietvertrags und anderer Unterlagen beweisen, dass die zwischenzeitliche Nicht-Nutzung nur fünf Jahre betragen hat. Doch das muss nun rechtlich geprüft werden – und zwar vor dem Verwaltungsgericht. "Gespräche mit der Stadt haben nichts gebracht, obwohl klar ist, dass Herr Naßhan aufgrund seines Alters keine Chance mehr hat anderweitig beschäftigt zu werden", sagt Heinz Schlesinger.

Nicht-Nutzung wird zum Problem

Der Rechtsstreit konzentriert sich auf die Frage, ob die zwischenzeitliche Nicht-Nutzung der Werkstatt dazu geführt haben kann, dass die Baugenehmigung für die Werkstatt erloschen ist. "Es gibt zwei Gründe, wann das passieren kann. Entweder das Werkstattgebäude wurde abgerissen oder es wurde eindeutig erklärt, dass man auf die Baugenehmigung verzichtet", erklärt Schlesinger. Das habe auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München im vergangenen Jahr in einem Urteil zu einem anderen Fall bestätigt. Darauf möchte sich der Anwalt nun im Prozess stützen.

Richtige Fenster soltten die Plexiglas-Scheiben ersetzen, doch das genehmigte die Behörde nicht. - © Foto: Rolf Naßhan

In der älteren Rechtsprechung sei man davon ausgegangen, dass eine lange Nicht-Nutzung dazu führen kann, dass eine Baugenehmigung erlischt. Doch das sieht Schlesinger im Fall von Rolf Naßhan als fraglich an. Beide warten nun darauf, endlich Nachricht darüber zu bekommen, wann der Termin bestimmt wird.

"Das dauert und dauert", beschwert sich Naßhan. Dass die Stadt auch nicht auf die Unterschriftensammlung der Nachbarn reagiert, macht ihn wütend. Doch für die Stadt Schwetzingen war die Versiegelung der Schlusspunkt einer langen Reihe von Einigungsversuchen. "Wir möchten ein geordnetes und faires Verfahren", teilte sie dem Nachrichtenportal Rhein-Neckar "morgenweb" mit, die auch über den Fall berichteten. Nun muss das Gericht den Streit klären.