Urteil zu Arbeitsverträgen Rentner dürfen nur mit Grund befristet beschäftigt werden

Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von arbeitswilligen Rentnern gestärkt. Auch sie haben ein Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nur in begründeten Fällen darf der Arbeitgeber einen befristeten Vertrag ausstellen.

Unbefristete Verträge für Rentner müssen begründet werden. - © Foto: colourbox.de

Arbeitnehmer, die nach Erreichen des Rentenalters noch weiter im Job bleiben wollen, haben unter gewissen Umständen ein Anrecht auf einen unbefristeten Vertrag. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (Az.: 7 AZR 17/13). Wolle der Arbeitgeber Rentner nur zeitlich befristet weiter beschäftigen, brauche er dafür einen Grund - wie etwa die Einarbeitung einer Nachwuchskraft.

Der Bezug von gesetzlicher Altersrente allein rechtfertige die Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht, begründeten die Richter. Allerdings gilt das Urteil nur für Arbeitnehmer, deren ursprünglicher Arbeitsvertrag vor der Rente keine Altersgrenze enthielt.

Klage eines Rentners hat Erfolg

Geklagt hatte ein heute 70 Jähriger Berliner, der seit 2010 gesetzliche Altersrente bezieht und zusätzlich arbeitet. Sein Arbeitsvertrag sah keine Regelung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters vor. Sein Arbeitsvertrag wurde ab seinem 65. Lebensjahr immer nur befristet verlängert. Sein Fall wurde an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, das nun klären muss, ob es einen Grund für die Befristung seiner Weiterbeschäftigung gab. dhz/dpa