Urteil des Bundesverfassungsgerichts Reaktionen aus dem Handwerk zum Erbschaftsteuer-Urteil

Die Politik muss auf Geheiß des Bundesverfassungsgerichts die Erbschaftsteuer ändern. Wenn es für das Handwerk gut läuft, verschont der Gesetzgeber kleine und mittlere Unternehmen. Reaktionen aus dem Handwerk.

Erben kleiner Betriebe sollen unter bestimmten Voraussetzungen weiter geschont werden. - © Foto: kwarner/Fotolia

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil entschieden, dass die bestehenden Regelungen zur Verschonung des Betriebsvermögens in der derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig sind. Allerdings gibt es auch Hoffnung: Gleichzeitig hat Karlsruhe Spielräume geschaffen, damit kleine kleine Betriebe auch weiter steuerlich begünstigt werden.

Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, sieht das als die gute Nachricht des Urteils an: "Betriebsvermögen von kleinen und mittleren Betrieben, die in personaler Verantwortung geführt werden, dürfen im Erbfall verschont werden. Die Politik muss bei der weiteren Reform der Erbschaftssteuer diesen Grundsatz berücksichtigen. Eine gute Nachricht für kleine und mittlere Unternehmen", so Wollseifer.

Im Interesse der Betriebe

"Hier muss der Gesetzgeber jetzt im Interesse der Betriebe handeln“, sagt auch Georg Schlagbauer, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT). Das Bundesverfassungsgericht hat dafür eine Frist bis zum 30. Juni 2016 gesetzt. Die bestehenden Vorschriften bleiben so lange bestehen. "Wenn die Lohnsummenregelung beibehalten wird, sollte sie so ausgestaltet werden, dass unsere kleinen und mittleren Betriebe davon nicht betroffen sind und ihnen keine zusätzlichen bürokratischen Pflichten entstehen", so Schlagbauer weiter.

So sieht es auch Walter Tschischka, Präsident der Handwerkskammer in Mannheim. "Das ist für alle kleinen und mittleren Betriebe die gute Nachricht aus Karlsruhe“, kommentiert er das Urteil. Denn die Betriebe des Handwerks seien nahezu ausnahmslos Familienbetriebe. "Sie wirtschaften nachhaltig, planen generationenübergreifend, sie sind damit ein bedeutender und einzigartiger Stabilitätsfaktor für Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland."

Zum Hintergrund: Für Betriebsvermögen wurde mit der letzten großen Erbschaftsteuerreform 2009 eine Verschonungsregel eingeführt, die eine 85-prozentige bis vollständige Freistellung von der Erbschaftssteuer vorsieht. Voraussetzung dafür ist, dass der Betrieb weitergeführt und die Arbeitsplätze fünf Jahre, bei einer vollständigen Steuerfreiheit sieben Jahre lang erhalten werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuerbefreiung von Unternehmen zum Teil für verfassungswidrig erklärt.

Keine zusätzlichen Hürden

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade warnt vor einer zu weitreichenden Reform der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. "Das Urteil lässt es ausdrücklich zu, auch künftig kleinere und mittlere Familienbetriebe zu entlasten. Für unsere Unternehmer ist es von existenzieller Bedeutung, dass sie ihren Betrieb ohne zusätzliche Erbschaftsteuerbelastungen auf die nächste Generation übertragen können", sagt Kammer-Hauptgeschäftsführer Eckhard Sudmeyer. Zusätzliche Hürden für die mitunter schwierige Unternehmensnachfolge seien kontraproduktiv und gefährdeten viele Betriebe in ihrem Fortbestehen. "Sollte die Verschonungsregel gänzlich wegfallen oder durch zu aufwändige Nachweispflichten faktisch unmöglich werden, wären viele Handwerksunternehmer gezwungen, ihren Betrieb zu verkaufen oder aufzugeben."

Auch Lena Strothmann, CDU-Bundestagsabgeordnete und Kammerpräsidentin inBielefeld, sieht die Vorteile für das Handwerk. "Jetzt geht es darum, die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Aspekte nachzubessern. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass die Unternehmensnachfolge nicht durch Erbschaftsbesteuerung gefährdet werden darf. An diesem Grundsatz werden wir festhalten und dabei nach mittelstandsfreundlichen Lösungen suchen."

"Erbschaftsteuer ganz abschaffen"

Peter Dreißig, Präsident der Handwerkskammer Cottbus, drückt seine Meinung zur Erbschaftsteuer klar aus: "Ich stimme dem Bundesverfassungsgericht zu, wenn es feststellt, dass die Erbschaftssteuer in zentralen Punkten verfassungswidrig ist und ich gehe noch einen Schritt weiter: Die Erbschaftssteuer ist vollständig abzuschaffen, weil es sich um bereits versteuertes Geld handelt." Es sei bedauerlich, dass durch solche Klagen eine Verunsicherung der Wirtschaft in Kauf genommen werde.

Nach Ansicht von Joachim Möhrle, Handwerkspräsident in Baden-Württemberg (BWHT), ist jetzt die Politik am Zug. "Daran werden wir die Politik messen." Die Große Koalition habe in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass die Unternehmensnachfolge auch künftig nicht durch die Erbschaftsbesteuerung gefährdet werden solle.

Kritischer sieht Möhrle die angemahnte Verschärfung der Ausnahme bei der Lohnsummengrenze. Bislang mussten nur Betriebe mit mehr als zwanzig Beschäftigten anhand der Lohnsumme nachweisen, dass sie ihre Beschäftigung gehalten haben, um die Steuerverschonung zu erhalten. Sollte diese Grenze verschärft werden, befürchtet der BWHT, dass auf viele Betriebe massive Bürokratiepflichten zukommen. "Werden Betriebe, die gerne einen ausgeschiedenen älteren Mitarbeiter ersetzen würden, aber keine Fachkräfte finden, dann zusätzlich bestraft?", gibt Möhrle zu bedenken.

Laut dem Münchner Ludwig-Fröhler-Institut findet im Handwerk in etwas mehr als der Hälfte aller Fälle (54 Prozent) eine Übergabe der Unternehmen innerhalb der Familie statt. Damit fällt eine Vielzahl davon potenziell in den Anwendungsbereich des Gesetzes. dhz