Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Werbung für eine kostenlose Zusatzbrille beim Kauf einer Erstbrille als unerlaubte Werbung verboten. Was erlaubt ist und was nicht, ist oft eine Balanceakt.
Die Frau mit der smarten Brille lächelt aus dem Werbeplakat: "Kostenlose Zweitbrille dazu!" ist über ihrer Stirn in einem roten Kreis zu lesen. Darüber prangt eine zusammengeklappte Brille mit Geschenkschleife.
Werbung zu machen für eine kostenlose Zweitbrille - das ist nicht erlaubt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Anpreisen einer Gratis-Brille beim Kauf einer Erstbrille als unerlaubte Werbung verboten. Konkret geht es um eine Aktion der Böblinger Optikerkette Binder im Jahr 2010 (Az.: I ZR 26/14). Binder war von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verklagt worden, das in der Aktion einen Verstoß sah.
Binder hatte Kunden damals in einem Flyer eine kostenlose Zweitbrille versprochen, wenn sie eine Sehhilfe mit bestimmten Gläsern kaufen. Die Kunden hatten bei der Erstbrille die Wahl zwischen Premium-Gläsern für 239 Euro und für 499 Euro. Die Zusatzbrille hatte einen Wert von 89 Euro.
Verstoß gegen Heilmittelwerbegesetz
Das in Deutschland strenge Heilmittelwerbegesetz verbietet zum Schutz der Verbraucher "Zuwendungen" von Wert.
Der BGH gab den Wettbewerbshütern recht. Der Verbraucher fasse die Werbung so auf, dass die Zweitbrille als Geschenk zu der ersten dazu komme, hieß es. Das sei ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Bereits das Oberlandesgericht Stuttgart hatte der Zentrale 2013 recht gegeben.
Werbung darf Kunden nicht in die Irre führen - vor allem, wenn es um so genannte Heilmittel wie Brillen geht.
Die Richter sind häufig mit der Frage konfrontiert, ob diese oder jene Werbung überhaupt erlaubt ist. Gesetzestreu zu werben, ist demnach gar nicht so einfach. Denn pauschale Aussagen über "erlaubt" oder "nicht mehr erlaubt" sind fast unmöglich. Es kommt vor den Gerichten bei der Beurteilung einer konkreten Werbeaktion daher auf jedes Wort und jede Abbildung an. Wie im BGH-Brillenfall auch. Hier war der hervorgehobene Slogan das Problem.
Siegfried Mennemeyer, Anwalt des Optikers Binder, sieht deutliche Folgen für die Optikerbranche: "Der Optikermarkt wird sich nun kräftig umstellen müssen", wird Mennemeyer von der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zitiert. Denn solche Werbeaktionen seien in der Branche "gängige Praxis". dpa
