Bekommen Sie einen Steuerbescheid vom Finanzamt und haben Zweifel an der Richtigkeit, sollten Sie mit einem Einspruch reagieren. Wie eine aktuell vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Einspruchsstatistik verdeutlicht, wurden den Einwendungen in 64,2 Prozent aller Fälle stattgegeben.
Nach den Informationen des Bundesfinanzministeriums vom 17. Oktober 2014 wurden im Jahr 2013 rund 4,2 Millionen Einspruch gegen Steuerbescheide eingelegt. In 64 Prozent der Fälle erhielten die Steuerzahler Recht und konnten sich mit ihren Forderungen auf eine Änderung des Steuerbescheids durchsetzen. Grund genug also, sich im Zweifel mit einem Einspruch gegen zweifelhafte Steuerbescheide zur Wehr zu setzen.
Einspruch einlegen kostet nichts
Erhalten Sie einen Steuerbescheid und sind sich nicht sicher, ob diese einen Fehler enthält, sollten Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen.
Das Gute daran: Das Einlegen eines Einspruchs und die Überprüfung des Steuerbescheids durch das Finanzamt ist für Sie ein kostenloser Service. Einspruch können Sie auf Verdacht hin also auch dann einlegen, wenn Sie gerade keine Zeit haben, sich den Steuerbescheid genauer anzusehen. Im Einspruchsschreiben weisen Sie darauf hin, dass eine Einspruchsbegründung zeitnah erfolgt.
Tipp: Führt ein Einspruch dazu, dass das Finanzamt weitere Fehler entdeckt und das nun auf einmal eine weitere Steuernachzahlung droht (im Fachjargon: Verböserung), können Sie den Einspruch einfach zurücknehmen. Dann bleibt alles beim Alten. Sie bekommen also weder eine Erstattung, noch kommt es zu einer Steuernachzahlung. dhz
Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .
