Steuer aktuell Lohnsteuerabzug: Neues Gesetz bringt neue Freibeträge

Mitte Juli wurde das nationale Steuerrecht in einigen Details geändert. Das wirkt sich nun auch auf Vergünstigung beim Lohnsteuerabzug für außerordentliche Einkünfte aus. Was Arbeitgeber nun beachten müssen.

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Das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 beinhaltet zahlreiche Steueränderungen und gesetzliche Anpassungen, die bereits im Jahr 2014 und früher gelten. Eine dieser Änderungen betrifft die Ermittlung der Lohnsteuer für abgefundene, ehemalige Mitarbeiter.

Erzielt ein Arbeitnehmer im Jahr 2014 noch außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen der Verfügungen für mehrere Jahre und greift die begünstigte Besteuerung nach Fünftelregelung nach § 34 EStG, sollten Sie als Arbeitgeber darauf achten, dass er bei Ermittlung der Lohnsteuer nach einer Neuregelung im Kroatien-Anpassungsgesetz der Versorgungsfreibetrag und der Altersentlastungsbetrag berücksichtigt werden müssen (§ 39 Abs. 3 Satz 6 EStG).

Lohnsteuerabzug: Neuregelung ab 2014 weggefallen

Bisher wurden bei Ermittlung des Lohnsteuerabzugs für außerordentliche Einkünfte, die der Besteuerung nach der Fünftelmethode diese beiden lohnsteuermindernden Beträge nicht abgezogen. Der Arbeitnehmer konnte diese Vergünstigungen bisher erstmals im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragen. Dieser zeitliche Verzug zur korrekten Versteuerung und Steuerbelastung ist durch diese Neuregelung ab 2014 nun weggefallen.

Tipp: Sind Sie unsicher, ob Sie die Lohnsteuer korrekt nach diesen neuen Vorgaben ermittelt haben, können Sie beim Finanzamt eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG einholen. Der zuständige Sachbearbeiter im Lohnsteuer-Arbeitgeber-Bezirk im Finanzamt wird Ihnen rechtsverbindlich mitteilen, ob Sie Sachverhalten wie Abfindungen steuerlich korrekt behandelt haben. Die Anrufungsauskunft ist übrigens kostenlos für Arbeitgeber. dhz

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