Kfz-Steuer: EDV-Probleme beim Zoll Fahrzeughalter sollten Steuerbescheid prüfen

Die Kfz-Steuer sollte 2014 erstmals vom Zoll eingezogen werden.Doch das ist nach hinten losgegangen. Wegen Datenbankproblemen sollten Fahrzeughalter den Steuerbescheid und Kontoauszüge nochmals überprüfen.

Fahrzeughalter müssen ihren Kfz-Steuerbescheid genau prüfen. Aufgrund von EDV-Problemen beim Zoll können Fehler bei der Berechnung und Abbuchung des Betrags auftreten. - © Foto: ehrenberg-bilder/fotolia

Fahrzeughalter sollten künftig die Höhe ihrer Kfz-Steuer auf ihrem Steuerbescheid genau prüfen. Der Zoll, der dafür zuständig ist, kämpft derzeit mit EDV-Problemen . Autofahrer, die sich über die Höhe der abgebuchten Kfz-Steuer wundern, sollten sich umgehend an das Hauptzollamt wenden. Dazu rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler (BdSt).

Problem vor allem bei Fahrzeug-Neuanmeldung

Neben Lkw- und Motorradfahrern seien aber vor allem Fahrzeughalter betroffen, die vor kurzem ein neues Fahrzeug angemeldet haben oder die Kfz-Steuer per Lastschriftverfahren zahlen. In einigen Fällen sei die Steuer falsch berechnet, ein zu hoher Betrag vom Konto abgebucht oder der Steuerzahler um eine erneute Einzugsermächtigung gebeten worden, so Klocke.

Übertragungsfehler bei Kfz-Steuer

Laut Informationen von "welt.de" übernimmt der Zoll seit Februar die Aufgabe, die Kfz-Steuer festzusetzen und einzuziehen. Zuvor sind dafür die örtlichen Finanzämter zuständig gewesen. Die Datenbanken der Länder mit rund 58 Millionen Fahrzeugen sind automatisch in ein bundesweit einheitliches Computerprogramm eingespielt worden. Dabei sei es zu kleinen Übertragungsfehlern gekommen, die nun manuell korrigiert werden müssen, so Andreas Behnisch, Sprecher des Hauptzollamts Frankfurt an der Oder.

Wie "welt.de" weiter berichtet, häufen sich deshalb die Beschwerden beim BdSt.  "Zum Teil wurden Daten und Werte bei der Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer nicht richtig berücksichtigt, sodass eine zu hohe Steuer berechnet wurde", so BdSt-Präsident Reiner Holznagel gegenüber "welt.de".

So seien manche Autos neueren Baujahrs als Oldtimer eingestuft und mit der entsprechenden Pauschale in Höhe von 191,76 Euro besteuert worden. Vielfach ist das günstiger als die normale Kfz-Steuer, bei Kleinwagen jedoch nicht.

Betroffene müssen nicht selbst aktiv werden

Auf Anfrage von "welt.de" räumt das Bundesfinanzministerium ein, dass aufgrund der Datenübertragung für einige Bürger ein zusätzlicher Aufwand entstanden sei. Die Steuerbescheide würden nun erneut überprüft und Fehler korrigiert. Auch müssten die Betroffenen nicht selbst aktiv werden.

Auf Wartezeiten von ein paar Wochen sollten sich vor allem Halter einstellen, die ihr Fahrzeug abgemeldet und eine Erstattung beantragt haben, sagt Behnisch. Er sei aber optimistisch, dass es sich bei den Datenbankproblemen und den längeren Wartezeiten um "ein paar Anlaufschwierigkeiten" handelt.

Halter, die nicht per Lastschriftverfahren zahlen, werden in Zukunft keine Zahlungserinnerungen mehr erhalten. Sie müssen die Steuer an das Konto des jeweiligen Hauptzollamts bei der Bundesbank überweisen. Behnisch empfiehlt ihnen daher, einen Dauerauftrag einzurichten oder per Lastschrift zu zahlen. Auch der Bund der Steuerzahler rät dazu, den Kfz- Steuerbescheid genau zu prüfen und mit den Bescheiden des vergangenen Jahres zu vergleichen. dhz/dpa