Muss ein Handwerker Unterlagen beim Finanzamt nachreichen und verspätet sich dabei, droht ein Verzögerungsgeld. Doch ein Betriebsprüfer darf nicht vorschnell Geld fordern. Fristverlängerungen sollten möglich sein. Der Bundesfinanzhof urteilte.
Bei Betriebsprüfungen fordert das Finanzamt munter Verträge, Belege und Stellungnahmen an. Klar, dass Unternehmer und deren Steuerberater hierbei schnell in Zeitnot kommen und den Anforderungen des Betriebsprüfers oftmals zeitlich nicht nachkommen können. Der verstimmte Prüfer hat dagegen eine "Wunderwaffe".
Wird es ihm zu bunt, weil er trotz mehrmaliger Aufforderungen immer noch keine Unterlagen bekommen hat, kann er ein Verzögerungsgeld zwischen 2.500 Euro und 250.000 Euro festsetzen.
Dunkelrote Karte von Münchner Richtern
Doch nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs haben die Betriebsprüfer des Finanzamts in Punkto Verzögerungsgeld nun die dunkelrote Karte von den Münchner Richtern gezeigt bekommen. Das Finanzamt handelt ermessenfehlerhaft und damit rechtswidrig, wenn es vorschnell ein Verzögerungsgeld festsetzt und wenn das Ermessen mit steuerlichen Fristverletzungen aus der Vergangenheit mitbegründet wird (BFH, Urteil v., 24.4.2014, Az. IV R 25/11; veröffentlicht am 6.8.2014).
Darum ging es in dem Urteilsfall
In dem Streitfall vor dem Bundesfinanzhof setzte das Finanzamt gegen einen Unternehmer Verzögerungsgeld fest, weil dieser angeforderte Unterlagen nicht bzw. nicht fristgemäß eingereicht hat. Doch die Richter des Bundesfinanzhofs forderten aus den beiden folgenden Gründen den Wegfall des Verzögerungsgeldes:
- Der Unternehmer hat sich gegen die Vorlage der Unterlagen mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gewandt. Obwohl dieser Antrag noch nicht beantwortet war, setzte das Finanzamt Verzögerungsgeld fest.
- Die Festsetzung des Verzögerungsgeldes – vor allem die Höhe – wurde mit Fristüberschreitung in Zeiten vor der Betriebsprüfung begründet.
Tipp: Fordert ein Prüfer des Finanzamts Unterlagen an und setzt Ihnen eine Frist, ist im Prinzip klar, dass er auf die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes aus ist. Schaffen Sie es nicht, die Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist beizubringen, bitten Sie vor Ablauf der Frist schriftlich und mit plausiblen Argumenten um eine Fristverlängerung. Setzt der Prüfer trotz Ihres Antrags Verzögerungsgeld fest, ist dieses – vergleichbar wie im Urteilsfall – ermessensfehlerhaft. dhz
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