Wie Sie Säumniszuschläge auf die Vorauszahlung der Körperschaftsteuer verhindern, Mitarbeitern statt Urlaubsgeld steuerfreie Boni zahlen können und günstig an einen neuen Firmenwagen kommen, zeigen die DHZ-Steuertipps zum Wochenende.
Vorauszahlung: Am 10. Juni 2014 müssen Sie die zweite Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlung für 2014 ans Finanzamt überweisen. Bei Abbuchung durch das Finanzamt sollte Ihr Konto eine ausreichende Deckung aufweisen. Andernfalls fallen Säumniszuschläge an.
Betriebsausgaben: Verknüpfen Sie Pfingsten eine betriebliche Reise mit Urlaub, sollten Sie ein Tagebuch führen, an welchen Tagen Sie zwischen 8 und 18 Uhr was gemacht haben. Die An- und Abreise sowie die Übernachtungskosten sind nach diesen Aufzeichnungen in abziehbare und nicht abziehbare Betriebsausgaben aufzuteilen.
Handynutzung: Gibt es dieses Jahr für Ihre Mitarbeiter kein Urlaubsgeld, können Sie Ihre Mitarbeiter wenigstens mit einem anderen Bonus überraschen. Erlauben Sie ihnen, das betriebliche Handy im Urlaub auch privat nutzen zu dürfen. Dieser Vorteil ist stets nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei.
Zinsfalle: Streiten Sie mit dem Finanzamt, können Sie im Einspruchsverfahren eine Aussetzung der Vollziehung beantragen. Das heißt, auf die strittigen Sachverhalte fällt bis zu einer Entscheidung keine Steuer an. Doch manchmal ist es sinnvoll erst zu zahlen. Denn zahlen Sie nicht und nach mehreren Jahren verlieren Sie Ihren Streit, drohen neben der Steuerzahlung hohe Zinszahlungen.
Auktion: Benötigen Sie einen neuen Pkw, eine Werkzeugmaschine oder einen neuen PC und das am besten zu Tiefstpreisen, sollten Sie Ihr Glück auf zoll-auktion.de versuchen. Dort werden von der Finanzverwaltung gepfändete Gegenstände zu Schnäppchenpreisen versteigert. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
