Handwerker, die sich privat oder für betriebliche Zwecke eine Immobilie im Bundesland Hessen kaufen möchten, müssen ab dem 1. August mit einer höheren Grunderwerbsteuerbelastung rechnen. Ausschlaggebend für höhere Steuern ist allerdings der Notarvertrag und nicht die Übernahme einer Immobilie.
Die Grunderwerbsteuer wird ab dem 1. August in Hessen von derzeit fünf auf sechs Prozent angehoben. Ursprünglich war geplant, dass die Erhöhung der Grunderwerbsteuer erst zum Jahreswechsel 2014/2015 in Kraft tritt, doch nun wird die Erhöhung vorgezogen.
Kostet eine Immobilie in Hessen 400.000 Euro, zahlen Sie nach bisheriger Rechtslage 20.000 Euro und ab 1. August 2014 bereits 24.000 Euro Grunderwerbsteuer. 4.000 Euro mehr Steuern, die sicherlich besser verwendet werden könnten. Die vorgezogene Anhebung der Grunderwerbsteuer kann einem Gesetzesentwurf des Hessischen Landtags vom 13. Mai 2014 entnommen werden (Drucksache 19/399).
Abschluss des Notarvertrags: Zeitpunkt maßgeblich
Ob fünf Prozent Grunderwerbsteuer für einen Immobilienkauf in Hessen fällig werden oder bereits sechs Prozent, hängt entscheidend davon ab, wann der Notarvertrag für den Immobilienkauf unterzeichnet wurde. Denn wird ein Notarvertrag noch vor dem 1. August 2014 unterzeichnet, werden nur die bisherigen fünf Prozent Grunderwerbsteuer fällig. Das gilt selbst dann, wenn Übergang von Nutzen und Lasten an der Immobilie nach dem 1. August 2014 stattfindet.
Beispiel: Handwerker Huber erwirbt ein Werkstattgebäude. Der Notarvertrag wurde bereits am 1. April 2014 unterzeichnet. Übergang von Nutzen und Lasten ist jedoch erst am 31. Dezember 2014 bei Betriebsaufgabe des Immobilienverkäufers.
Folge: Da der Notarvertrag vor dem 1. August 2014 unterzeichnet wurde, bleibt es bei der Festsetzung von nur fünf Prozent Grunderwerbsteuer. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
