Baustellen und Verkehrssicherung Pflichten von Baufirmen im Straßenverkehr

Wird ein Fahrzeug beim Durchqueren einer Baustelle beschädigt, muss unter Umständen die Baufirma für den Schaden aufkommen. Welche Pflichten Baufirmen haben, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes hat eine Baufirma eine Verkehrssicherungspflicht bei Anlegung einer Fahrbahn im Zuge der Bauausführung. - © Foto: Aleksandar Jocic/Fotolia

In einem Fall, den das Amtsgericht Ahrensburg zu entscheiden hatte, war ein Motorradfahrer in einer Baustelle über eine acht Zentimeter hohe Kante in der Fahrbahn gefahren und beschädigte dabei sein Motorrad (Az.: 45 C 279/12). Ein Warnschild oder eine angemessene Geschwindigkeitsbegrenzung gab es nicht.

Das Gericht sprach dem Motorradfahrer Schadenersatz für die kaputte Felge und den beschädigten Reifen zu. Die Kosten für einen eingeschalteten Rechtsanwalt musste er auch nicht tragen.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes ( III ZR 134/58 ) hat eine Baufirma eine generelle Verkehrssicherungspflicht bei provisorischer Anlegung einer Fahrbahn im Zuge der Bauausführung.

Verkehrssicherung an Baustellen

Wenn sich Arbeiten auf Baustellen auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Das Bauunternehmen muss dafür sorgen, dass die Anordnung rechtzeitig beantragt wird (StVO, § 45).

Der verantwortliche Bauleiter muss jederzeit Zugriff auf die Baustelle besitzen, über Entscheidungsvollmacht verfügen und befugt sein, Mängel an der Verkehrssicherung abstellen zu lassen. Er muss die Sicherheit der Baustelle überprüfen. Er sollte zudem während und nach der Arbeitszeit erreichbar sein und seine Eignung nachgewiesen haben. Seminare werden vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) und über die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) von der Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz (BfGA) angeboten.

Wenn der Bauunternehmer die Baustelle beantragt, muss er einen Verkehrszeichenplan vorlegen, der von Straßenverkehrsbehörden und Polizei geprüft wird. Dieser muss die für das Bauverfahren erforderlichen Platzverhältnisse und unterschiedliche Bauphasen und die Verkehrsverhältnisse berücksichtigen. Ein Baustellenkoordinator prüft zudem, ob festgelegte Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden und schätzt Gefährdungen ein.

Baustelle zweimal täglich prüfen

Firmen, die kurzfristige und kleinere Arbeiten durchführen oder im Rahmen von Zeitverträgen agieren, können eine Jahresgenehmigung erhalten. Bei einem kurzfristigen Arbeitsauftrag, kann die Anordnung innerhalb von drei Tagen eingeholt werden.

Wenn die Verkehrsführung fertig gestellt ist und die Baustelle gesichert ist, muss die Arbeitsstelle zweimal täglich geprüft werden, sowohl bei Tagesanbruch als auch bei Dunkelheit. Dabei beurteilen Auftraggeber und Auftragnehmer die ordnungsgemäße Beschilderung und Verkehrsführung, die im Verkehrszeichenplan festgelegt wurde. Im Falle von Unwettern muss die Baustelle unverzüglich kontrolliert werden. An arbeitsfreien Tagen muss einmal täglich kontrolliert werden. meh