Steuer aktuell Gewinnermittlung 2013: So schreiben Sie Maschinen ab

Investitionen können von der Steuer angezogen werden. Hier entscheidet die Nutzungsdauer. Ermittelt wird der Steuervorteil meistens als lineare Abschreibung. Doch es geht auch anders und meist üppiger. So funktioniert die Abschreibung nach Leistungseinheiten.

Neue Werkzeugmaschinen kosten. Umso besser, wenn man steuerlich viele Kosten geltend machen kann. - © Kzenon/Fotolia.com

Hat ein Handwerksbetrieb im Januar 2013 in eine neue Werkzeugmaschine investiert und dafür 30.000 Euro bezahlt, kann er von seinem Gewinn bei einer Nutzungsdauer von zehn Jahren gerade einmal 3.000 Euro lineare Abschreibung abziehen (30.000 Euro : 10 Jahre = 3.000 Euro). Nicht gerade ein üppiger Steuervorteil.

Leistungsabschreibung bei unterschiedlicher Nutzung

Ist schon beim Kauf klar, dass eine Maschine in den ersten Monaten Tag und Nacht für eine Produktlinie durchläuft und im Folgejahren deutlich weniger, können Sie anstatt der konservativen linearen Abschreibung die Abschreibung nach Leistungseinheiten geltend machen.

Bei dieser eher unbekannten Abschreibungsmethode nach § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG muss die gesamte Laufzeit kalkuliert und auf die einzelnen Jahre verteilt werden. Bei einer kalkulierten Laufzeit von 40.000 Stunden fielen in 2013 im Dreischichtbetrieb 8.000 Stunden an, im Jahr 2014 sind nur 3.000 Stunden geplant.

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Folge: Die Abschreibung nach Leistungseinheiten beträgt im Jahr 2013 immerhin 6.000 Euro (8.000 Stunden von den kalkulierten 40.000 Einsatzstunden sind 20 Prozent; 30.000 Euro x 20 Prozent).

Tipp: Damit es mit der Leistungsabschreibung klappt, müssen Sie im Zweifel eine Prognose über den unterschiedlichen Nutzungsumfang der Maschine in den ersten Jahren nach dem Kauf durchführen und dem Finanzamt im Zweifel vorlegen. Übrigens: Die Leistungsabschreibung kommt auch bei Nutzfahrzeugen in Betracht (Kran, Lkw, etc.). dhz

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