Der Handwerkerbonus für Kleinstreparaturen bis 300 Euro soll wegfallen. Derzeit wird die komplette Abschaffung der Steueranrechnung für Handwerkerleistungen von hochrangigen Politikern dementiert. Für den Handwerkerbonus müssen einige Voraussetzungen gegeben sein.

Der Bundesrat hat am 14. März 2014 beschlossen, den Entwurf eines "Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013)" gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag einzubringen. Darin ist die Regelung enthalten, wonach es für Aufwendungen für Handwerkerleistungen von bis zu 300 Euro pro Jahr keine Steueranrechnung mehr geben soll.
Diskussion ignoriert Gesetzesentwurf
Doch anstatt diese geplante gesetzliche Einschränkung des Handwerkerbonus zu diskutieren, wurde seitens der Politik medienwirksam nun die komplette Abschaffung des Handwerkerbonus gefordert. Doch hochrangige Politiker verneinen die komplette Abschaffung, verlieren aber kein Wort darüber, dass der Bundesrat bereits das Steuervereinfachungsgesetz 2013 durchgewinkt und der Bundesregierung vorgelegt hat. Bleibt also abzuwarten, ob die Bundesregierung die geplanten Änderungen in dem Gesetzesentwurf noch zu Fall bringt oder nicht.
Tipp: Beim Handwerkerbonus erhalten Kunden für in ihren Privathaushalten ausgeführte Handwerkerleistungen eine Steueranrechnung von 20% der Arbeitsleistung (ohne Waren), maximal 1.200 Euro im Jahr. Damit es mit der gewünschten Steueranrechnung klappt, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Der Kunde muss dem Finanzamt auf Anfrage eine Rechnung des Handwerkers vorlegen können.
- Der Kunde muss die Rechnung unbar bezahlen, z.B. durch Überweisung oder Abbuchung.
- Die Steueranrechnung setzt voraus, dass der Kunde für das Jahr der Bezahlung der Handwerkerrechnung eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreicht.
