Steuer aktuell So bleibt die Auskunft vom Finanzamt kostenlos

Planen Sie Veränderungen im Handwerksbetrieb und die steuerlichen Folgen sind ungewiss, können Sie beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen. Doch aufgepasst: Dieser Service des Finanzamts ist nicht umsonst. Welche Alternativen es gibt, erfahren Sie hier.

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Das Finanzamt berechnet selbst dann eine Gebühr, wenn Sie den Antrag auf verbindliche Auskunft zurückziehen und noch kein Bearbeiter im Finanzamt einen Finger gekrümmt hat. Eine Gebühr wird auch in folgenden Situationen für die Antragstellung auf verbindliche Auskunft gefordert:

  • Das Finanzamt lehnt die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ab (z.B. weil der steuerlich strittige Sachverhalt nicht mehr geplant, sondern bereits verwirklicht ist).
  • Das Finanzamt vertritt eine andere Auffassung als der Antragsteller und erteilt eine für den Antragsteller nicht gewollte Lösung des Problems.

Die Alternativen:

Tipp: Bestehen lohnsteuerliche Probleme und Zweifelsfälle, können Sie beim Finanzamt eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beantragen. Im Gegensatz zur verbindlichen Auskunft ist dieser Service des Finanzamts gratis.

Eine weitere Alternative zur gebührenpflichtigen verbindlichen Auskunft ist der Antrag auf eine "unverbindliche" Auskunft. Das Finanzamt kann, muss diese unverbindliche Auskunft nicht geben. Sie haben keinen Rechtsschutz für die Zukunft bei einer unverbindlichen Auskunft des Finanzamts. dhz

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