Bis zum 21. März 2014 haben Handwerker, die sich auf Denkmalpflege spezialisiert haben, noch Zeit, sich für ein dreimonatiges Begabtenstipendium im italienischen Thiene zu bewerben. Wie Sie die Zahlungen aus einem solchen Stipendium versteuert werden.
Die gute Nachricht gleich vorab: Zahlungen aus dem Begabtenstipendium für Handwerker in der Denkmalpflege, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird, ist nicht steuerpflichtig, sondern steuerfrei nach § 3 Nr. 44 EStG.
Das bedeutet im Klartext: Die Zahlungen aus dem Stipendium für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten am Europäischen Zentrum für die Berufe in der Denkmalpflege in Höhe von jeweils 10.000 Euro je Stipendiat kann steuerfrei bezogen werden.
Forschungsaufgabe im Mittelpunkt
Voraussetzung für die Steuerfreiheit des Stipendiums nach § 3 Nr. 44 EStG ist, dass
- die Stipendien einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen und der den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden,
- der Empfänger im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitgebertätigkeit verpflichtet ist.
Tipp: Die Anmeldeformulare für das Stipendium zur Denkmalpflege und ein Merkblatt können im Internet beim ZDH heruntergeladen oder eingesehen werde. Bei Interesse klicken Sie hier . dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
