Gerichtsurteil Irrtümliche Gehaltszahlung: Geld zurückfordern

Wer einem Angestellten, der nicht mehr im Betrieb arbeitet, weiter versehentlich das Gehalt zahlt, kann das Geld zurückfordern. Denn auch ehemalige Mitarbeiter haben bestimmte Pflichten.

Wer versehentlich einem ehemaligen Mitarbeiter das Gehalt weiterzahlt, kann es zurückfordern. - © Foto: Coloures-Pic/fotolia

Erhält ein ehemaliger Mitarbeiter irrtümlich noch Gehalt, obwohl er gar nicht mehr bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist, muss er darauf aufmerksam machen - und das Geld zurückzahlen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 13 Sa 673/11).

In dem verhandelten Fall hatte ein Klinikarzt gekündigt. Irrtümlich überwies die Zahlstelle der Klinik noch zehn Monate lang das volle Gehalt - zwischen 3.771 Euro und 3.899 Euro netto monatlich. Die Zahlstelle hatte das Ende des Arbeitsverhältnisses versehentlich nicht registriert. Die Klinik forderte daraufhin das Geld zurück.

Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren

Mit Erfolg. Der Arzt könne sich nicht damit verteidigen, dass ihm der Irrtum nicht aufgefallen ist, meinten die Richter. Das zu viel gezahlte Geld dürfe er nicht behalten, auch wenn er selbst nichts für den Irrtum kann. Er müsse den Arbeitgeber unverzüglich über den Irrtum informieren. Diese Pflicht wirke auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, so das Urteil des Gerichts. dpa/dhz