Viele Inhaber von Handwerksbetrieben legen wert darauf, dass ihr Kind ein Studium aufnimmt, das ihm beim Einstieg ins Familienunternehmen hilft. Mit einem simplen Trick erreichen Eltern, dass die Kosten im Zusammenhang mit dem Studium als vorweggenommene Werbungskosten vom Finanzamt erfasst und später mit Einkünften Steuer sparend verrechnet werden können.
Die Kosten für ein Erststudium direkt nach dem Abitur sind grundsätzlich leider nur als Sonderausgaben abziehbar, begrenzt auf 6.000 Euro pro Jahr. Verdient das Kind während des Studiums nichts, verpufft dieser Sonderausgabenabzug ungenutzt (BFH, Urteil v. 13.11.2013, Az. VIII R 22/12). Doch es gibt einen Ausweg. Denn Kosten für eine Zweitausbildung sind als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar.
Kurzausbildung vor Studium absolvieren
Schließt das Kind vor dem Beginn des Studiums eine Kurzausbildung ab (beispielsweise als Flugbegleiter(in), als Rettungssanitäter(in) oder als Taxifahrer(in)), handelt es sich bei dem Studium um eine Zweitausbildung (u.a. BFH Urteil v. 28.2.2013, Az. VI R 6/12). Dem Finanzamt können die Kosten im Zusammenhang mit dem Studium dann als vorweggenommene Werbungskosten präsentiert werden. Sobald das Kind später das erste Mal Geld verdient, werden die gesammelten Verluste mit diesen Einkünften Steuer sparend verrechnet.
Tipp: Ohne Kurzausbildung vor dem Studium sollte das Kind die Kosten für sein Studium dennoch als vorweggenommene Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Lehnt das Finanzamt ab, ist Einspruch einzulegen. Zu dieser Streitfrage – Werbungskosten oder Sonderausgaben für ein Erststudium? – läuft derzeit nämlich noch ein Musterprozess beim Bundesfinanzhof (BFH, Az. VI R 2/12).
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
| Leser-Service: Erstellt Ihr Steuerberater die Einkommensteuererklärung für 2013, sollten Sie ihn darauf hinweisen, dass ausführliche Infos zu dieser Steuerstrategie und weitere private Steuerstrategien im WISO Steuerbrief Februar 2014 zu finden sind. In dieser Ausgabe, die von unserem DHZ-Steuerexperten Bernhard Köstler als Schriftleiter betreut wird, gibt es ein 20-seites pdf-Merkblatt mit den Top-Steuertipps für die Erklärung 2013 (siehe www.wiso.iww.de). |
