Steuerzahler sollen in Deutschland nach ihrer Leistungsfähigkeit besteuert werden. Doch da der Steuertarif die Preissteigerungen ignoriert, bleibt von Gehaltserhöhungen unter dem Strich oftmals nichts mehr übrig. Wie Inhaber von Handwerksbetrieben der kalten Progression entgegensteuern können.
Anstatt der nächsten freiwilligen Gehaltserhöhung oder Sonderzahlung können Arbeitgeber auf steuerfreie Gehaltsextras setzen. Das Plus für den Mitarbeiter bleibt dadurch unversteuert, kommt also zu 100 Prozent beim Arbeitnehmer an.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer soll ab 1. Februar 2014 eine Gehaltserhöhung von 50 Euro im Monat bekommen. Von diesen 50 Euro landen bei einem Ledigen gerade einmal 26 Euro im Geldbeutel.
Ausweg: Besser wäre es, anstatt der klassischen Gehaltserhöhung Sachbezüge im Wert von maximal 44 Euro zu vereinbaren. Bis zu 44 Euro im Monat sind Sachbezüge nämlich steuer- und abgabenfrei.
Zusatzvorteil für den Arbeitgeber: Er spart sich pro Monat zehn Euro für den Arbeitgeberanteil zu den Sozialabgaben.
Was versteht man unter Sachbezügen?
Sachbezüge können Benzingutscheine, Lottoscheine und alle anderen Zahlungen für Gegenstände und Leistungen sein. Der Arbeitnehmer darf nur nicht das Recht haben, anstatt dieser Sachbezüge, klassisches Gehalt zu fordern.
Tipp: Arbeitgeber, die das erste Mal darüber nachdenken, die kalte Progression zugunsten der Mitarbeitermotivation durch Einführung steuer- und abgabenfreier Gehaltsextras zu vermeiden, sollten stets ihren Steuerberater hinzuziehen. Dieser kann die Weichen für ein problemloses Miteinander mit dem Finanzamt schaffen. dhz
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