Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid kann ein Steuerzahler innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. Versäumt er diese Einspruchsfrist, kommt eine Änderung des Steuerbescheids nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen in Betracht. Doch es gibt auch eine einfachere Lösung, um zu seinem Recht zu kommen.
Trotz versäumter Einspruchsfrist kann eine Bescheidänderung beim Finanzamt erreicht werden, wenn dem Steuerbescheid die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt. Das ist eine Textpassage im Kleingedruckten zum Steuerbescheid mit der Überschrift „Rechtsbehelfsbelehrung“. Fehlt diese, beträgt die Einspruchsfrist statt eines Monats ein ganzes Jahr.
Finanzamt hat Nachweispflicht
Fehlt dem Steuerbescheid die Rechtsbehelfsbelehrung und das Finanzamt kann nicht nachweisen, dass die Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Steuerbescheid beim Steuerzahler angekommen ist, gilt die Ein-Jahres-Einspruchsfrist. Das Finanzamt kann sich nicht darauf berufen, dass das Druckzentrum die entsprechenden DIN-Normen erfüllt, die es unmöglich machen, einen Steuerbescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung zu verschicken (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.10.2013, Az. 4 K 2591/12).
Tipp: Bekommt ein Steuerzahler nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist eine Zahlungsaufforderung für einen Steuerbescheid, den er nie bekommen hat, muss das Finanzamt einen neuen Steuerbescheid mit einer neuen einmonatigen Einspruchsfrist und einem neuen Zahlungszeitpunkt zuschicken. dhz
