Bei der Prüfung einer GmbH durch das Finanzamt interessiert sich der Prüfer vor allem für die Gehaltszahlungen an den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Sind die Zahlungen zu hoch, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung werden die unangemessenen Gehaltszahlungen dem zu versteuernden Einkommen der GmbH wieder hinzugerechnet und der Gesellschafter-Geschäftsführer muss diese Zahlungen als Kapitalerträge versteuern.
Gehalt des Geschäftsführers zu hoch?
Die Richter des Finanzgerichts Sachsens stellten in einem Urteil klar, dass die Prüfer der Finanzämter meist überzogen reagieren und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sich nicht alles gefallen lassen müssen. Dem Urteil sind insbesondere folgende Aussagen zu entnehmen (FG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 14.11.2013, Az. 6 K 701/12):
- Dafür, wann ein Gehalt an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unangemessen hoch ist, gibt es keine festen Regeln.
- Es genügt, wenn der GmbH nach Abzug der Geschäftsführergehälter ein angemessener Gewinn beziehungsweise eine angemessene Kapitalausstattung bleibt.
- Die Regel vieler Betriebsprüfer, wonach der GmbH nach Abzug der Geschäftsführergehälter vor Steuern ein Mindestgewinn in Höhe der Geschäftsführergehälter verbleiben muss, ist gesetzlich nirgends zu finden.
Tipp: Wer aus Nummer Sicher gehen möchte, sollte seinen Steuerberater kontaktieren. Dieser kann den aktuellen Gehaltsstudien entnehmen, in welchen Branchen für vergleichbare Handwerksbetriebe welche Geschäftsführergehälter bezahlt werden. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
