Bundesarbeitsgericht urteilte Leiharbeit: Einsatzdauer weiter unklar

Keine neuen Pflichten für Arbeitgeber bei der Leiharbeit: Mit Spannung war das Urteil erwartet worden, doch das Bundesarbeitsgericht wollte weder die Höchstdauer von Leiharbeit weder die Pflicht zu einer Festanstellung neu regeln. Sie spielen den Ball der Politik zu. Die Pläne von Schwarz-Gelb und was jetzt bereits gilt.

Bei der Leiharbeit bleibt erst einmal alles beim Alten. Die Richter des Bundesarbeitsgerichts begrenzen Leiharbeit nicht mit neuen Gesetzen. - © Foto: industrieblick/Fotolia

Was heißt eigentlich "vorübergehend"? – Mit dem Begriff hatte die Bundesregierung Ende 2011 versucht, den nach der Liberalisierung 2003 um sich greifenden Dauereinsatz von Leiharbeitern zu begrenzen. Was damit genau gemeint ist und ab welcher Beschäftigungsdauer Leiharbeiter in eine feste Anstellung übernommen werden müssen, blieb damit aber offen. Auch die Richter des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wollten dazu keine klare Stellung nehmen.

Am Dienstag behandelten sie die Klage eines Arbeitnehmers aus dem Kreis Lörrach in Baden-Württemberg. Er war zwischen 2008 und 2011 über eine Zeitarbeitsfirma als IT-Sachbearbeiter angestellt gewesen und verlangte aufgrund der langen Zeit eine Festanstellung und die Zahlung der Lohndifferenz, die im Vergleich zu den festangestellten Kollegen entstanden war.

Dauereinsatz ist verboten

Doch der erwartete Paukenschlag blieb aus: Das Bundesarbeitsgericht hat die Höchstdauer von Leiharbeit weder definiert noch die Festanstellung von Zeitarbeitern bei Langfristeinsätzen erzwungen. Der Kläger scheiterte mit seinem Anliegen und die Richter erwarten nun von der Politik eine Stellungnahme zu den nicht eindeutigen Gesetzen.

Bislang gilt mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz das Gebot, nach dem der Einsatz von Zeitarbeitern nur "vorübergehend" erfolgen dürfe. Verstößt ein Unternehmen jedoch gegen dieses Dauereinsatzverbot, haben Zeitarbeiter keinen Anspruch auf eine Festanstellung (9 AZR 51/13). Dafür gebe es in dem im Dezember 2011 geänderten Gesetz keine Handhabe. Sanktionen festzulegen, obliege "dem Gesetzgeber und nicht den Gerichten für Arbeitssachen", heißt es in der Entscheidung.

Im neuen Koalitionsvertrag haben Union und SPD eine Neuregelung geplant. Sie sieht vor, dass die Überlassung von Arbeitnehmern an eine Leiharbeitsfirma zukünftig auf 18 Monate begrenzt werden soll. Nach neun Monaten soll es zudem eine gleiche Bezahlung für Leiharbeiter und Stammbelegschaft geben.

Fest steht allerdings bereits jetzt, dass ab Januar 2014 der Mindestlohn für Leiharbeiter steigt. Sie erhalten eine Lohnsteigerung auf 8,50 Euro (+3,8 Prozent) in den alten und 7,86 Euro (+4,8 Prozent) in den neuen Bundesländern.

Hätten die Richter der Klage stattgegeben, hätte das weitreichende Konsequenzen gehabt: Viele Firmen bekämen plötzlich größere Stammbelegschaften. Nach Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat die Hälfte der im Boomjahr 2010 neu geschaffenen 200.000 Zeitarbeitsjobs reguläre Arbeitsplätze verdrängt. So erwarteten viele das Urteil mit großer Spannung und sind nun enttäuscht.

Tarifverträge der Stammbelegschaft umgangen

Die langfristige Überlassung an einen Arbeitsplatz ist bei Leiharbeitern bislang eher die Ausnahme. "In etwa der Hälfte der Fälle liegt die Überlassungsdauer nur bei bis zu sechs Monaten", sagte der Sprecher des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Allein dieser Verband vertritt 2.800 Zeitarbeitsfirmen mit derzeit rund 300.000 Arbeitnehmern. Insgesamt sind es bundesweit etwa 780.000, geht aus Zahlen der Bundesarbeitsagentur hervor. In Hochzeiten waren es bis zu 900.000 Arbeitnehmer in der Verleihbranche.

Die Gewerkschaft Verdi bedauerte die Entscheidung der Erfurter Richter. "Das Gericht hat leider nicht für die erhoffte Klarheit im Bereich der Leiharbeit gesorgt", erklärte Verdi-Vize Andrea Kocsis. Viele Arbeitgeber hätten wie in dem Fall aus dem Kreises Lörrach Arbeitsplätze dauerhaft in eigene Leiharbeitsgesellschaften ausgegliedert, um die Tarifverträge für die Stammbelegschaften nicht anwenden zu müssen. Kocsis verlangte, die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten jetzt schnell verbindlich zu regeln. jtw/dpa