Steuer aktuell: Sonderausgaben Krankenkassenbeiträge: Steuern sparen mit Vorauszahlungen

Privat krankenversicherte Handwerker, die gerade ein bisschen Kleingeld auf der hohe Kante haben, können ihre Steuerlast für 2013 gezielt mindern, wenn sie Beiträge zur Krankenversicherung für Jahre 2014 bis 2016 vorauszahlen. Es sind jedoch einige Spielregeln zu beachten.

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Das Finanzamt erlaubt die Vorauszahlung des 2,5-fachen Jahresbeitrags bezogen auf den Jahresbeitrag 2013. In voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar sind nur die Beiträge zur Basis-Krankenversicherungen, also die Beiträge ohne Zahlungen für Zusatz- oder Wahltarife.

Damit es mit dem hohen Sonderausgabenabzug in 2013 klappt, ist Folgendes zu beachten:

  • Die Vorauszahlung der Krankenkassenbeiträge für die Jahre 2014 bis 2016 werden nur dann als Sonderausgaben 2013 behandelt, wenn diese bis spätestens 21. Dezember 2013 an die Krankenkasse überwiesen werden.

Beispiel: Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Jahr 2013 betragen 6.000 Euro. Da Handwerker Huber ein schönes Sümmchen gespart hat, leistet er bis zum 21. Dezmber 2013 weitere 6.000 Euro Krankenkassenbeiträge für 2014. In diesem Fall beträgt der Sonderausgabenabzug 2013 insgesamt 12.000 Euro. Hätte er die Vorauszahlung erst am 22. Dezember 2013 geleistet, hätte der Sonderausgabenabzug 2013 nur 6.000 Euro und im Jahr 2014 auch 6.000 Euro betragen.

Tipp: Ohne den Steuerberater sollte diese Steuerstrategie nicht gefahren werden. Ausführliche Infos – insbesondere zum Stichtag 21. Dezmber – finden Interessierte in BMF-Schreiben v. BMF, Schreiben v. 19.8.2013, Az. IV C 3 – S 2221/12/10010:004; Rz. 126-141). dhz

Weitere Steuertipps gibt es im   DHZ-Steuerarchiv .