Steuer aktuell: Vermietung und Verpachtung Grundstück geerbt: So schreiben Sie die Nebenkosten ab

Erben Sie gemeinsam mit mehreren Erben ein Vermögen und teilen die Erbschaft so auf, dass Ihnen ein vermietetes Grundstück übertragen wird, entstehen Ihnen dadurch regelmäßig Kosten. Die Finanzämter stuften diese Kosten bislang als Privatvergnügen ein und versagten einen Abzug als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.

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Der Bundesfinanzhof hat diese Auffassung der Finanzverwaltung nun gekippt. Die Kosten für die Auseinandersetzung des Nachlasses dienen dem Erwerb des Alleineigentums an dem Vermietungsobjekt. Sie sind aus diesem Grund wie bei einem teilentgeltlichen Erwerb wie Anschaffungsnebenkosten zu behandeln.

Die Kosten für den Anwalt, die Grundbuchumschreibung und den Notar sind deshalb als nachträgliche Anschaffungskosten dem Abschreibungsvolumen der geerbten Immobilie zuzurechnen und auf die Restlaufzeit abzuschreiben (BFH, Urteil v. 9.7.2013, Az. IX R 43/11).

Tipp: Es ist jedoch zu beachten, dass die Anschaffungsnebenkosten im Verhältnis Grund und Boden Zum Gebäude aufzuteilen sind. Die anteiligen, auf den Grund und Boden entfallenden Kosten, können nicht Steuer sparend abgeschrieben werden. dhz

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