Das Jahresende naht und trotzdem hat sich der Steuerprüfer angemeldet. Und nun? Einspruch gegen die Betriebsprüfung einlegen oder um Verschiebung des Prüfungsbeginns bitten? Wie Sie sich hier verhalten sollten.
Einspruch oder Verschiebung? Wenn sich kurz vor Jahresende eine Steuerprüfung ankündigt, ist guter Rat teuer. Denn diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier geht es nicht nur darum, Recht zu bekommen, sondern darum, für eine künftige Betriebsprüfung ein gutes Verhältnis mit dem Steuerprüfer zu behalten.
Gründe für eine Steuerprüfung am Ende des Jahres
Hintergrund für den Prüfungsbeginn noch im Jahr 2013 ist meist die drohende Festsetzungsverjährung. Das bedeutet im Klartext: Beginnt für eine im Jahr 2009 beim Finanzamt eingereichte Steuererklärung 2008 nicht bis Ende 2013 eine Betriebsprüfung, verjährt das Jahr 2008 und es können keine neuen Steuerbescheide mehr für 2008 verschickt werden.
So sollten Sie sich bei einer Steuerprüfung verhalten
Zwar muss das Finanzamt einem Unternehmer vor dem Prüfungsbeginn je nach Größenklasse zwischen zwei und vier Wochen Zeit geben, sich vorzubereiten. Wird diese Vorbereitungszeit nicht eingehalten, sollte jedoch ein Einspruch vermieden werden. Das "vergiftet" die Stimmung und könnte zu einer deutlich strengeren Prüfung im nächsten Jahr führen.
Tipp: Besser ist es, dem Finanzamt die Verschiebung des Prüfungstermins ins nächste Jahr vorzuschlagen. In diesem Fall verjährt das Steuerjahr nicht und das Verhältnis zwischen Unternehmer und Betriebsprüfer wird nicht belastet - im Gegenteil. dhz
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