Handwerkskunden können Arbeiten im Privathaushalt steuerlich geltend machen – für viele ein Argument, noch im laufenden Jahr einen Auftrag zu vergeben. Unterstützen können Sie diese Pläne mit dem Hinweis auf Gutscheine zur Energieberatung. Bei Maßnahmen zur energetischen Sanierung liefert ein Vor-Ort-Check gute Argumente für Handwerksaufträge.

In den letzten Monaten des Jahres sollten potentielle Auftraggeber im Privatbereich stets darauf hingewiesen werden, dass für Handwerkerleistungen im Privathaushalt eine Steueranrechnung nach § 35a Abs. 3 EStG winkt. Für die bezahlte Handwerkerleistung gibt es eine Steueranrechnung von zwanzig Prozent, maximal jedoch 6.000 Euro im Jahr.
Geht es Ihrem Kunden um Handwerkerleistungen zur Energieeinsparung oder zur Energiegewinnung im Eigenheim, können Sie dem Kunden ein weiteres Argument liefern, noch 2013 den Auftrag für Handwerkerleistungen zu unterzeichnen. Das Zauberwort heißt "Energieberatungs-Gutschein" .
Staat stellt 1.000 Gutscheine aus
Die Energieberatungs-Gutscheine stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in einer einmaligen Sonderaktion zur Verfügung. 1.000 Gutscheine im Wert von 250 Euro stehen bereit. Die Gutscheinaktion läuft vom 3. September bis 31. Dezember 2013 solange noch Gutscheine vorhanden sind (Infos finden Ihr Kunden hier).
Steuer aktuellTipp: Zögert also ein Kunde, weil er sich nicht sicher ist, ob Sie ihm Leistungen verkaufen wollen, die gar nicht notwendig sind, empfehlen Sie ihm eine Energieberatung durch einen Spezialisten mit dieser Gutscheinaktion. Bestätigt dieser mit dem Gutschein bezahlte Energiespezialist Ihr Angebot, dürfte einer Auftragsvergabe an Sie nichts im Wege stehen. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
