Ermittelt ein Handwerker seinen Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG, muss er das Formular EÜR zur Einkommensteuererklärung ausfüllen, sofern er Betriebseinnahmen von mehr als 17.500 Euro im Jahr erzielt. Wer während des Jahres schon steueroptimiert aufzeichnet, spart sich viel Zeit und möglicherweise auch Geld.
Steueroptimiert aufzeichnen bedeutet, dass die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben so aufgezeichnet werden, dass der Saldo am Jahresende einfach in das Formular EÜR übernommen werden muss und die Gewinnermittlung innerhalb weniger Minuten steht. Um das zu erreichen empfiehlt sich folgende Vorgehensweise.
- Organisieren Sie sich das Formular EÜR für das Jahr 2013 (kürzlich veröffentlicht, Abruf unter bundesfinanzministerium.de).
- Legen Sie einen Ordner an und beschriften Sie die Trennblätter nach den Zeilen des Formulars EÜR.
- Haben Sie bestimmte Einnahmen oder Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrem Handwerksbetrieb, heften Sie die Belege gleich unter den betreffenden Rubriken/Zeilen ab.
- Am Endes Jahres tragen Sie die Salden dann in die jeweiligen Zeilen des Formulars EÜR ein.
Diese Vorgehensweise mag auf den ersten Blick spießig wirken, spart aber viel Zeit. Sie müssen am Jahresende nicht alle Belege durchforsten und versuchen, diese irgendeiner Zeile zuzuordnen. Sind Sie steuerlich beraten und der Steuerberater hat die kreuz und quer aufgezeichneten Belege sortiert, dürfte durch dieses neue Aufzeichnungssystem das Steuerberaterhonorar sinken.
Tipp: Nutzen Sie die Chance. Sie haben noch knapp drei Monate Zeit, steueroptimiert aufzuzeichnen. Sortieren Sie die Belege bis dato in das neue Ablagesystem um und zeichnen Sie alle künftigen Einnahmen und Ausgaben nach diesem System auf. Weiterer Vorteil: Sie können auf die Schnelle eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen, um zu kalkulieren, wie das Ergebnis 2013 ausfallen wird. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
