Nachzahlungszinsen nach Einspruchsverfahren – nein Danke!

Wehrt sich ein Handwerker gegen einen Steuerbescheid mit einem Einspruch, muss die strittige Steuer dennoch vorerst einmal bezahlt werden. Er kann jedoch mit dem Einspruch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Ein Risiko, sollte dem Einspruch nicht stattgegeben werden.

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Gibt das Finanzamt in einem Einspruchsverfahren dem Antrag auf Vollziehung statt, muss die strittige Steuer erst einmal nicht bezahlt werden. Doch kommt die Rechtsbehelfsstelle zu der Ansicht, dass der angefochtene Steuerbescheid korrekt ist oder ergeht ein Urteil zu Ungunsten des Einspruchsführers, wird es teuer. Denn dann werden pro Jahr, in dem die Zahlung nicht geleistet wurde, satte sechs Prozent Aussetzungszinsen fällig.

Sind sechs Prozent Aussetzungszinsen zu hoch?

Das Finanzgericht Hamburg stellte für die Jahre 2004 bis 2011 klar, dass sechs Prozent Aussetzungszinsen nicht zu hoch und damit nicht verfassungswidrig ist (FG Hamburg, Urteil v. 23.5.2013). Nun muss sich der Bundesfinanzhof mit diesen Zinsen beschäftigen und ein Machtwort sprechen.

Tipp: Betroffene Handwerker, die nach verlorenem Einspruchsverfahren Aussetzungszinsen von sechs Prozent bezahlen müssen, sollten gegen diese Zinsfestsetzung Einspruch einlegen und mit Hinweis auf den Musterprozess einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen. dhz

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