Selbständige Handwerker, die privat fürs Alter vorsorgen möchten, haben häufig die Qual der Wahl. Schließen Sie einen Rürup-Rentenvertrag ab oder einen Riester-Vertrag? Wie sich die Beitragszahlungen jeweils steuerlich auswirken.
Sonderausgabenabzug für Beiträge in Rürup-Rentenvertrag
Leistet ein selbständiger Handwerker Beitragszahlungen in einen Rürup-Rentenvertrag, dürfen davon im Jahr 2013 Sonderausgaben in Höhe von 76 Prozent geltend gemacht werden, höchstens jedoch 15.200 Euro/30.400 Euro (ledig/verheiratet). Der Sonderausgabenabzug für Beitragszahlungen klettert jedes Jahr um zwei Prozentpunkte.
Beiträge in Riester-Rentenvertrag
Ein Selbständiger ist grundsätzlich nicht rentenversicherungspflichtig. Deshalb hat ein Selbständiger auch keinen Anspruch auf staatliche Zulagen. Doch es gibt ein Hintertürchen. Der unmittelbare Anspruch auf Riester-Zulage nach § 79 Satz 2 EStG. Dazu muss der Ehegatte des Selbständigen rentenversicherungspflichtig sein, einen Riester-Vertrag abschließen und seine Mindestbeiträge einbezahlen.
In diesem Fall kann der Selbständige ebenfalls einen Riester-Vertrag abschließen und die Mindestbeiträge von jährlich 60 Euro leisten. Dadurch winkt die Rister-Zulage von 154 Euro pro Jahr und die Kinderzuzlage je Kind von 185 Euro (bei Geburt ab 2008: 300 Euro).
Tipp: Den abgeleiteten Riester-Zulagenanspruch nach § 79 Satz 2 EStG gibt es neuerdings auch für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Denn Ehepartner und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden künftig in allen einkommensteuerlichen Bereichen gleichbehandelt. dhz
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