Schuldet ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer, wenn er versehentlich in einer Kleinbetragsrechnung vermerkt, dass darin 19 Prozent Umsatzsteuer enthalten sind? Diese Frage ist mittlerweile Gegenstand eines Musterprozesses. Warum vorgefertigte Quittungsblöcke zu Fehlern führen können und wann Kleinunternehmer grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind.

Dass ein Kleinunternehmer in Kleinbetragsrechnungen versehentlich auf die Umsatzsteuer verweist, kommt gar nicht so selten vor. Dass liegt daran, dass häufig vorgefertigte Quittungsblöcke verwendet werden, in denen der Passus "im Rechnungsbetrag sind 19 Prozent Umsatzsteuer enthalten". steht. Normalerweise ist das Finanzamt hier hart. Weist ein Unternehmer auf Umsatzsteuer hin, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, schuldet er diese nach § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG.
Keine 14c-UStG-Steuer bei Kleinunternehmer
Doch Kleinunternehmer bleiben von dieser Strafsteuer nach § 14c UStG verschont, sollten sie versehentlich auf Umsatzsteuer in einer Kleinbetragsrechnung hinweisen (Kleinbetragsrechnung = Rechnung mit Bruttorechnungsbetrag 150 Euro). So sieht es zumindest das Finanzgericht Nürnberg (Urteil v. 16.10.2012, Az. 2 K 1217/10).
Steuer aktuellTipp: Doch das unterlegene Finanzamt hat gegen dieses Urteil die Revision beim Bundesfinanzhof beantragt, weil dem Empfänger der Rechnung bei Hinweis auf Umsatzsteuer in einer Kleinbetragsrechnung ein Vorsteuerabzug zusteht (Aktenzeichen der Revision: XI R 41/12). Setzt das Finanzamt also bei einem Kleinunternehmer in vergleichbaren Fällen nach § 14c Abs. 2 UStG Umsatzsteuer fest, hilft bis zur endgültigen Entscheidung nur ein Einspruch. dhz
Wann Kleinunternehmer umsatzsteuerpflichtig sind und welche steuerlichen Grundlagen hier gelten, zeigt das "DHZ-Merkblatt Kleinunternehmerregelung". >>>>
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