Rechtsgutachten über OT-Mitgliedschaften DGB: Innungsmitgliedschaften ohne Tarifbindung sind rechtswidrig

Der DGB fordert Handwerkskammern auf, aktiv zu werden: Handwerkskammern sollten gegen Innungsmitgliedschaften ohne Tarifbindung vorgehen. Sie verstoßen nach Ansicht von DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel nicht nur gegen das Gesetz, sie führen auch zu "Schleuderpreisen und Dumpinglöhnen".

Karin Birk

Der DGB fordert die Handwerkskammern zum Handeln auf: Innungsmitgliedschaften ohne Tarifbindung seien gesetzeswidrig. - © Foto: Creatix/Fotolia

Innungsmitgliedschaften ohne Tarifbindung verstoßen nach Ansicht von DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel gegen das Gesetz und führen zu "Schleuderpreisen und Dumpinglöhnen". Dem müsse nicht zuletzt von Seiten der Handwerkskammern Einhalt geboten werden, forderte der Gewerkschafter.

Hexel sagte weiter, er begrüße er zwar das Bekenntnis von ZDH-Präsident Otto Kentzler zu Tarifbindung und Tarifverträgen. Doch Worten müssten jetzt auch Taten folgen. "Wir fordern die Handwerkskammern auf, ihrer Rechtsaufsicht über die Innungen nachzukommen und solche Missstände zu beseitigen", sagte Hexel zu den Ergebnissen eines vom Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens zur Zulässigkeit von Mitgliedschaften ohne Tarifbindung, so genannten OT-Mitgliedschaften.

"Satzungsänderungen sind rechtwidrig"

Der Verfasser des Rechtsgutachtens, Professor Winfried Kluth von der Universität Halle-Wittenberg, machte deutlich, dass es in Zeiten sinkender Mitgliederzahlen zwar nachvollziehbar sei, über eine entsprechende Satzungsänderung auch solche Mitglieder zu halten, die sich nicht tarifvertraglich binden wollten. Eine solche Änderung sei aber ausschließlich dem Gesetzgeber vorbehalten.

"Soweit in einzelnen Fällen entsprechende Satzungsänderungen in der Vergangenheit mit Genehmigung der zuständigen Handwerkskammer vorgenommen wurden, sind diese rechtswidrig", betonte Kluth. Innungen, Kammern und Wirtschaftsministerien der Länder müssten jetzt dafür sorgen, dass die Satzungsänderungen zurückgenommen werden.

ZDH: Mitgliedschaften ohne Tarifbindung sind Randerscheinung

Beim Zentralverband des Deutschen Handwerks begrüßt man die Ergebnisse des Rechtsgutachtens, hält die Mitgliedschaften ohne Tarifbindungen aber eher für eine Randerscheinung: "OT-Mitgliedschaften ohne Tarifbindung sind im Handwerk Ausnahmeerscheinungen, die auf besonders regionale und branchenspezifische Gegebenheiten zurückzuführen sind", sagte ZDH-Geschäftsführer Karl-Sebastian Schulte. Solche Mitgliedschaften seien nur von weniger als einem Prozent der über 4000 Innungen in Deutschland bekannt.

In Niedersachsen sei außerdem eine Handwerkskammer gegen eine Innung vorgegangen, die OT-Mitgliedschaften zulassen wollte, hieß es beim ZDH weiter. Hintergrund der Debatte ist auch die in Deutschland seit Jahren rückläufige Tarifbindung. Sie gilt nach Angaben des DGB vor allem für kleinere Betriebe und solche in den neuen Bundesländern.