Durch die Hochwasserkatastrophe im Juni 2013 stehen zigtausende Bundesbürger vor dem finanziellen Ruin. Mobiliar, Kleidung, technische Geräte und Autos wurden zerstört. In den folgenden Passagen beleuchten wir, wie Geschädigte wenigstens das Finanzamt an den Wiederaufbau- und Wiederbeschaffungskosten beteiligen können.
Checkliste für Geschädigte des Hochwassers
| Fragestellung | Handlungstipp | |
| 1. | Sind aktuell Steuern fällig? | Stundung beantragen |
| 2. | Sind in naher Zukunft ESt-Vorauszahlungen fällig, für die die finanziellen Mittel fehlen? | Antrag auf Herabsetzung der ESt-Vorauszahlungen 2013 |
| 3. | Sind Vollstreckungsmaßnahmen angeordnet? | Antrag auf Einstellung der Vollstreckungsmaßnahmen |
| 4. | Sind außergewöhnliche Belastungen abziehbar? | Freibetrag auf Lohnsteuerkarte beantragen |
| 5. | Kann eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden? | Freibetrag auf Lohnsteuerkarte beantragen |
| 6. | Sind die Schäden durch das Hochwasser sehr hoch? | Nachweise sammeln |
Tipp: Weitere Informationen zu Soforthilfen und zu steuerlichen Erleichterungen der jeweiligen Bundesländer und des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier .
Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .
