Haben Sie für Ihren Handwerksbetrieb Änderungen im Handelsregister vornehmen lassen, könnten Sie möglicherweise Opfer von Internetbetrügern geworden sein. Die Rede ist von rechnungsähnlichen Angebotsschreiben, die gerade mittelständische und kleine Unternehmen nach Registereinnahmen erhalten. Wie Sie die Schreiben erkennen und was sie steuerlich bewirken.
Diese rechnungsähnlichen Angebotsschreiben sehen aus wie Schreiben oder Rechnungen einer Behörde, sprechen von Eintragungen im Register und enthalten ein Überweisungsformular. Doch mit der Überweisung der Rechnungsbeträge von 400 Euro bis 800 Euro bezahlen Sie nicht die Eintragungen bzw. Änderungen im Handelsregister, sondern Dienstleistungen eines privaten (fragwürdigen) Unternehmens. Denn in dem rechnungsähnlichen Schreiben wird Ihnen angeboten, ihre Firmendaten in speziellen Internetportalen und Online-Registern gegen Bezahlung einzutragen.
Betriebsausgabenabzug gesichert
Erhalten Sie zeitnah zu Eintragungen bzw. Änderungen im Handelsregister ein rechnungsähnliches Angebotsschreiben mit Überweisungsträger, bezahlen Sie diese Rechnung erst nach Rücksprache mit Ihrem Steuerberater. So lassen sich Zahlungen als solche fragwürdigen Firmen auf jeden Fall vermeiden (DStV, Pressemitteilung v. 26.6.2013).
Wenn es Ihre Zeit zulässt, sollten Sie bei Entlarvung solcher Schreiben auch die Verbraucherschutzzentrale Ihres Bundeslandes über diesen dreisten Versuch, Unternehmern Geld aus der Tasche zu ziehen, informieren.
Tipp: Sind Sie auf ein solches Unternehmen hereingefallen und haben bezahlt, sind wenigstens der Betriebsausgabenabzug und der Vorsteuerabzug gesichert. Denn wird Ihr Handwerksbetrieb in ein Online-Verzeichnis eingetragen, hat Ihr Unternehmen eine Leistung bezogen – egal, ob diese sinnvoll oder sinnlos war. dhz
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