Checkliste Aufbewahrungsfristen Steuerbelege: Was Sie 2013 entsorgen können

Bundesrat und Bundestag haben die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Steuerbelege und Geschäftsunterlagen erneut vertagt. Somit bleiben die Fristen von sechs und zehn Jahren bestehen. Aber was gilt für welche Unterlagen und welche Belege dürfen nun definitiv entsorgt werden? Eine Checkliste hilft weiter.

Das Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen bleibt ein Streitpunkt zwischen Regierung und Opposition. Auswirkung hat es aber erst für die Unterlagen, die 2013 anfallen. - © Foto: Gina Sanders/Fotolia

Wenn das Finanzamt steuerliche Belege anfordert, die längst geschreddert sind, kann es ganz schön teuer werden. Ohne Nachweise über die Ausgaben drohen der Wegfall des Betriebsausgabenabzugs und die Rückzahlung der bereits erstatteten Vorsteuern aus Eingangsrechnungen.

Können die Einnahmen nicht nachgewiesen werden, weil die Rechnungen, Journals oder Kassenberichte zu früh entsorgt wurden, drohen zudem Zuschätzungen zum Gewinn und Umsatz. Steuerlich relevante Belege sind nach den aktuell noch geltenden Regelungen entweder sechs oder zehn Jahres leserlich aufzubewahren – egal ob in Papierform oder digital.

Was für ältere Steuerunterlagen gilt

Die geplanten Aufbewahrungsfristen von nur noch acht Jahren beziehungsweise von sieben Jahren ab 2015 sind bislang nicht in Kraft getreten, weil das Jahressteuergesetz 2013 in letzter Sekunde gekippt wurde und die Pläne zur Verkürzung immer noch im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern festhängt. Vergangenen Donnerstag wurden sie erneut vertagt.

Die geplante Minderung der Aufbewahrungsfristen könnte aber so oder so erstmals für die Steuerbelege des Jahres 2013 gelten. Für alle Steuerbelege der Jahre bis Ende 2012 müssen die Unterlagen weiterhin sechs bzw. zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Für welche steuerlichen Unterlagen die sechsjährige und die zehnjährige Aufbewahrungsfrist jeweils gelten, wie die Frist berechnet wird und welche steuerlichen Vorteile Sie hieraus ziehen können, können Sie in der DHZ-Checkliste "Aufbewahrungsfristen 2013" nachlesen. Sie steht zum Download bereit: