Steuer aktuell Steuervorteile für Selbständige auch bei Fahrradnutzung

Selbständige und Nebenberufsselbständige, die für betriebliche Fahrten auf das Auto verzichten und stattdessen ein Fahrrad benutzen, dürfen dem Finanzamt Betriebsausgaben präsentieren. Zwar nicht viel, aber immerhin.

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Bei der Nutzung eines Fahrrads für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb und für alle anderen betrieblichen Fahrten sind folgende Konstellationen denkbar:

Was für das private Fahrrad gilt

Fahrten Wohnung und Betrieb: Wird ein privates Fahrrad für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb genutzt, darf der Selbständige für die einfache Strecke 30 Cent je Kilometer als Betriebsausgaben abziehen (Entfernungspauschale). Konkret: Bei 230 Arbeitstagen und einer Entfernung zwischen Wohnung und Betrieb von 15 Kilometer, sind Betriebsausgaben von 1.035 Euro abziehbar. Bein einem Unfall auf dem Arbeitsweg dürfen neben der Pauschale auch die Reparaturkosten vom Gewinn abgezogen werden.

Betriebliche Fahrten: Für betriebliche Fahrten mit dem privaten Drahtesel dürfen gerade einmal 0,05 Euro je gefahrenen Kilometer als Betriebsausgabe verbucht werden. Konkret: Wer an 230 Tagen jeweils fünf betriebliche Kilometer geradelt ist, kann seine Betriebsausgaben um 57,50 Euro erhöhen.

Was für das betriebliche Fahrrad gilt

Kauft sich der Selbständige ein betriebliches Fahrrad, darf er den Kaufpreis auf sieben Jahre verteilt steuersparend abschreiben und dem Finanzamt eventuelle Reparaturkosten präsentieren. Wermutstropfen: Das Finanzamt verlangt wie beim Pkw die Versteuerung eines Privatanteils für die Privatnutzung des Fahrrads. dhz

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