Arbeitsunfall: Wer zahlt? Unfall beim Eisessen: So zahlt die Berufsgenossenschaft

Gefahren lauern überall: Wer sich an heißen Tagen während der Arbeitszeit beim Eisessen verletzt, kann das bei der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall geltend machen – sofern die Erfrischung wirklich nötig war. Das entschieden zumindest die Richter am Sozialgericht Heilbronn.

Wer sich beim Eisessen während der Arbeitszeit verletzt, kann das unter Umständen als Arbeitsunfall melden. - © Foto: Brigitte Bonaposta/Fotolia

An manchen heißen Sommertagen bringt nur noch ein kaltes Eis die gewünschte Abkühlung. Daher sind Beschäftigte unter Umständen auch in einer kurzen Arbeitspause unfallversichert, in der sie sich abkühlen. So sah es zumindest das Sozialgericht Heilbronn (Az.: S 13 U 1513/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Fall: Der Kfz-Mechaniker arbeitete in der Fertigungshalle eines Automobilkonzerns. Am Unfalltag lag die Temperatur sowohl in der Halle als auch draußen bei 30 Grad. Eine Klimaanlage gab es in der Halle nicht. Außerdem schien die Sonne durch das Glasdach.

Während eines Leerlaufs des Montagebands holte der Mechaniker am rund 20 Meter von der Halle entfernten Kiosk ein Eis, das er unmittelbar vor einer Hallentür verzehrte. Als ein anderer Mitarbeiter die Tür aufriss, erlitt der Mechaniker schwere Verletzungen am Fuß.

Richter: Abkühlung war nötig

Die Berufsgenossenschaft übernahm die Behandlungskosten zunächst, lehnte dann aber die weitere Kostenübernahme ab. Das Eisessen habe nicht dazu gedient, die Arbeitskraft zu erhalten. Zum einen hätte der Mitarbeiter sich am Arbeitsplatz mit kostenlosen Getränken erfrischen können, zum anderen habe sich der Unfall lediglich eine knappe Stunde nach dessen Mittagspause ereignet.

Das sah das Gericht jedoch anders: Die Richter verpflichteten in ihrem Urteil die Berufsgenossenschaft, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Zwar habe der Mechaniker erst eine knappe Stunde zuvor Mittagspause gehabt. Entscheidend sei aber, dass er sich nicht nur von seinem Arbeitsplatz entfernt habe, um sich ein Eis zu holen. Er hätte seine schwere körperliche Arbeit ohne die Pause bis zum Schichtende wegen der Hitze in der Halle und der schlechten Raumluft gar nicht durchhalten können. dpa