Ausländische Fachkräfte Arbeitgeber muss Arbeitsvertrag nicht übersetzen

Ein ausländischer Arbeitnehmer, der kein Deutsch spricht, kann nicht verlangen, dass sein Chef den Arbeitsvertrag auch in seiner Muttersprache bereitstellt. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitsvertrag zu übersetzen, zeigt ein aktuelles Urteil.

Versteht ein Angestellter kein Deutsch, kann er trotzdem nicht verlangen, einen Arbeitsvertrag in seiner Muttersprache zu bekommen. - © Foto: Blend Images/Fotolia

Auch wenn ein Angestellter einer Firma erkennbar kein Deutsch spricht, muss er selbst dafür sorgen, dass er, wenn nötig, eine  Übersetzung seines Arbeitsvertrags erhält. Der Arbeitgeber muss einen Arbeitsvertrag nicht in die Muttersprache eines Arbeitnehmers übersetzen. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 11 Sa 569/11).

In dem Fall hatte sich ein portugiesischer LKW-Fahrer bei einer deutschen Spedition beworben. Da der Mann kein Deutsch sprach, führten die Parteien die Vertragsverhandlungen auf Portugiesisch. Den Arbeitsvertrag fasste der Arbeitgeber aber auf Deutsch ab.

Vertragsunterzeichnung bleibt eigenes Risiko

Als es zwischen den Parteien zum Streit kam, klagte der LKW-Fahrer auf Zahlung eines noch offenen Lohnes sowie auf die Erstattung von Reisekosten. Der Arbeitgeber lehnte das ab und verwies auf eine Verfallsklausel im Arbeitsvertrag. Danach müssen alle Ansprüche innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden. Der Kläger argumentierte, er habe den in deutscher Sprache abgefassten Vertrag nicht verstanden und die Klausel nicht gekannt.

Die Klage des LKW-Fahrers hatte jedoch keinen Erfolg. Der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, den Arbeitsvertrag zu übersetzen, urteilten die Richter. Unterzeichnen Mitarbeiter einen Vertrag, den sie nicht verstehen, sei das ihr eigenes Risiko. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung ließ das Gericht jedoch die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu. dpa