Offshore-Leaks Bund nimmt Steuerbetrüger ins Visier

Für Steuerbetrüger wird es immer enger. Das Bundesfinanzministerium hat Zugang zu den sogenannten Offshore-Leaks-Unterlagen bekommen und wertet nun ein riesiges Datenpaket über Steueroasen aus. Steuerhinterziehern drohen Geldbußen und Haftstrafen.

Deutsche Steuerfahnder haben nun Zugriff auf das riesige Datenpaket, das Medienvertretern vor einigen Woche zugespielt worden war. - © Foto: Joachim Lechner/Fotolia

Vor einigen Wochen war  einem globalen Journalisten-Netzwerk ein riesiges Datenpaket mit Angaben zu über 1000.000 Personen zugespielt worden, die Gelder in sogenannten Steueroasen angelegt hatten. Bisher aber nicht an Behörden weitergeleitet worden. Doch nun haben Deutschland und andere Länder Zugriff auf die Unterlagen bekommen.

Gemeinsam mit den USA, Großbritannien und Australien holt Deutschland nun zum großen Schlag gegen Steuerbetrüger aus. Die Behörden dieser Länder werten nun die Datenmengen von 400 Gigabyte zu Steueroasen weltweit aus.

Ziel: Steueroasen trockenlegen

In Deutschland hat das Bundesfinanzministerium Zugriff auf diese sogenannte Offshore-Leaks-Dateien mit Angaben über weltweite Geldtransfers in Steuerparadiese sowie zu sowie Firmengeflechten bekommen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

Den deutschen Behörden sei zugesagt worden, einen Großteil der Daten auswerten zu können, in deren Besitz amerikanische, britische und australische Behörden gelangt seien. Auch in Folge dieser Angaben verstärkte die Politik ihre Anstrengungen, Steueroasen trockenzulegen. Einige Länder wollen inzwischen ihr Bankgeheimnis lockern, mehrere Steueroasen sind zum Informationsaustausch bereit.

Bei den Offshore-Leaks-Daten handelt sich dem Blatt zufolge um 2,5 Millionen Dokumente. 130.000 Personen aus mehr als 170 Ländern würden in den Unterlagen aufgelistet. Die Dokumente stammten von zwei Firmen, die auf Offshore-Gesellschaften spezialisiert und führend auf diesem Gebiet seien.

"Die 400 Gigabyte Daten werden noch ausgewertet, aber erste Ergebnisse zeigen, dass Unternehmen und Treuhandgesellschaften in mehreren Territorien auf der Welt, darunter Singapur, die Britischen Jungferninseln, die Kayman-Inseln und die Cook-Inseln, genutzt wurden", heißt es in einer Mitteilung der britischen Steuerbehörde HMRC.

In Großbritannien seien mehr als 100 Personen identifiziert worden, die im Verdacht stünden, von den Strukturen profitiert zu haben. Auch 200 Steuerberater und Anwälte seien im Visier der Fahnder. Die Steuerbehörden riefen die Einwohner Großbritanniens auf, ihre Steuerunterlagen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, mit den Gesetzen im Einklang zu sein.

Selbstanzeige nur, wenn Behörden noch nicht ermitteln

In Deutschland gibt es für Steuersünder dagegen immer noch die Möglichkeit der Selbstanzeige. Rechtlich gesehen bleibt die Steuerhinterziehung aber auch damit eine Straftat. Eine Strafe entfällt aber nur, wenn die Behörden von dem Fall bis zum Zeitpunkt der Anzeige noch nichts wussten. Außerdem darf es nur um Hinterziehungsbeträge bis maximal 100.000 Euro gehen.

Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der vom Fiskus bei einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung ertappt wird, je nach Höhe des Steuerschadens mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar Haftstrafen bis zu zehn Jahren rechnen muss. Laut Bundessteuerberaterkammer verjährt Steuerhinterziehung in schweren Fällen erst nach zehn Jahren.

Zusätzlich müssen die verschwiegenen Erträge der letzten zehn Jahre nachversteuert und inklusive Strafzins bezahlt werden. Meistens sind die Strafen als Einmalzahlung fällig. dhz/dpa