Nachdem im Bundestag am 26. April 2013 die Mehrheit der Abgeordneten gegen die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige gestimmt hat, drohen über ein Hintertürchen Verschärfungen für Steuersünder.
In einem am 3. Mai 2013 beschlossenen Gesetzesentwurf schlagen die Länder vor, bei einer Steuerhinterziehung – egal ob vorsätzlich oder unwissentlich – die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung auf zehn Jahre festzulegen. Das bedeutet im Klartext: Stößt das Finanzamt bei einer Prüfung oder bei einer Fahndung auf eine Steuerhinterziehung, können die Steuerbescheide der letzten zehn Jahre neu aufgerollt und Steuernachzahlungen festgesetzt werden.
Selbstanzeige bald nur noch in Bagatellfällen
Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass eine Selbstanzeige seine strafbefreiende Wirkung nur bei Bagatellvergehen entfalten soll. Was eine Bagatelle ist, wird wohl noch zu klären sein.
Tipp: Unabhängig von der geplanten Verschärfung bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehungen sollten sich Unternehmer, die Steuersünden beichten möchten, unbedingt einem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt anvertrauen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Selbstanzeige die gewünschten Effekte erzielt.
Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .
