Steuer aktuell: Immobilienkauf Grunderwerbsteuer sparen durch clevere Strategien

Kaufen Sie sich ein Grundstück, verlangt das Finanzamt je nach Lage des Grundstücks zwischen 3,5 Prozent und 5,5 Prozent Grunderwerbsteuer. Doch nicht für alle Zahlungen wird Grunderwerbsteuer fällig. Wer im Notarvertrag den Kaufpreis clever aufteilt, spart Steuern.

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Keine Grunderwerbsteuer wird für mit der Immobilie erworbenes Mobiliar fällig. Hier sollte man es natürlich nicht übertreiben. Wer als Kaufpreis für die Küche 60.000 Euro ansetzt, obwohl diese nur 10.000 Euro gekostet hat, dürfte Probleme mit dem Finanzamt bekommen.

Instandhaltungsrücklage bei Grunderwerbsteuer tabu

Was kaum jemand weiß: Kaufen Sie eine Immobilie, die von einem Verwalter betreut wird, kaufen Sie auch die vom Voreigentümer geleisteten Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage mit. Kann der Anteil des Verkäufers an dieser Instandhaltungsrücklage ermittelt werden, sollte dieser Wert unbedingt im Notarvertrag aufgenommen werden. Denn Grunderwerbsteuer fällt für diesen Kaufpreisanteil nicht an.

Tipp: Wer ein unbebautes Grundstück kauft, muss nur dann auf das noch nicht vorhandene Gebäude Grunderwerbsteuer zahlen, wenn der Verkäufer des Grundstücks die Baufirma bestimmen kann, die das Gebäude errichtet (einheitliches Vertragswerk). Ausweg: Keine Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn das Grundstückstück ohne Verpflichtung gekauft und die Baufirma frei ausgewährt werden darf.

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