Steuer aktuell: Verdeckte Gewinnausschüttung Wann Gesellschafter Kapitalerträge nicht versteuern müssen

Wird ein Handwerksbetrieb in der Rechtsform einer GmbH betrieben, führen Warenlieferungen an den Gesellschafter oder unübliche Einkäufe für die GmbH zugunsten des Gesellschafters zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Doch nicht immer geht die Rechnung des Finanzamts auf.

© tom_nulens - stock.adobe.com

Stellt das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung fest, führt das normalerweise zur Erhöhung des Gewinns der GmbH und der Gesellschafter der GmbH muss Kapitalerträge dafür versteuern. Doch letzteres ist zu verneinen, wenn die Ware nicht bestimmungsgemäß beim Gesellschafter ankommt.

Beispiel: Die GmbH bestellt für ihren Gesellschafter zum runden Geburtstag eine seltene Echse für 5.000 Euro. Die Echse verendet auf dem Transport nach Deutschland. Folge: Zwar liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, die den Gewinn der GmbH erhöht. Doch beim Gesellschafter erfolgt kein Zufluss, weshalb er keine Kapitalerträge in Höhe von 5.000 Euro versteuern muss.

Tipp: Prüfen Sie also immer, ob die verdeckte Gewinnausschüttung tatsächlich beim Gesellschafter angekommen ist. Wenn nein, sollten Sie sich gegen die Besteuerung von Kapitalerträgen wehren.

Doch hier muss eine Ausnahme erwähnt werden.  Wird die verdeckte Gewinnausschüttung festgesetzt, weil eine dem Gesellschafter nahestehende Person (Familie, Bekannte, Freunde, Nachbarn) bevorzugt wurde, fließt ihm nichts zu. Dennoch wird ein Zufluss bei einer verdeckten Gewinnausschüttung an solche nahestehenden Personen beim Gesellschafter fingiert.

Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .